Das Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg hat am vergangenen Samstag mitgeteilt, dass einem Mitstreiter Berufsverbot droht. In der Pressemitteilung heißt es: „Am 16. Mai 2024 hat das NRW-Innenministerium nicht nur die Wohnungen von vier Aktivistinnen und Aktivisten der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durchsucht, sondern auch den Arbeitsplatz von Ahmad Othman, einem der vier Betroffenen und einem der Kläger gegen das Verbot von PSDU. (…) Am 14. November 2024, fast genau sechs Monate nach dem PSDU-Verbot und nur einen Tag, bevor das Oberverwaltungsgericht NRW den Eilantrag gegen das Verbot ablehnte, erhielt Ahmad seine finale Kündigung zum 31. Dezember 2024.“ In der Begründung wird Ahmad eine angebliche verfassungswidrige Gesinnung wegen seiner Mitgliedschaft bei PSDU vorgeworfen. Auch dass er sich an der Klage gegen das Verbot beteiligt, wird ihm zur Last gelegt. Am vergangenen Freitag hat Ahmad Kündigungsschutzklage erhoben.
Weitere Informationen gibt es unter: psdu-verbot.info