Der Anwaltliche Notdienst über das G20-Wochenende

„Festival der Grundrechtsverletzungen“

Wir dokumentieren Ausschnitte der Pressemitteilung vom 9. Juli des Anwaltlichen Notdienstes, der vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. für das G20-Gipfelwochenende gestellt wurde. Der RAV ist laut Hamburger Polizei gefährlich, da er „gefährlich weit links stehe“ (SZ 4.7.17). In einer weiteren Pressemitteilung bezeichnete der RAV das Vorgehen der Polizei gegen sie als Angriff auf „die freie Advokatur und damit ein tragendes Prinzip des Rechtsstaates“.

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. (…) Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines – so das Bundesverfassungsgericht – „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie. (…)

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff. (…)

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, (…). Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichem Beistand (…) gehindert wurden, (…).

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"„Festival der Grundrechtsverletzungen“", UZ vom 14. Juli 2017



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