Fehler im Aufmacher

In dem Aufmacher der UZ auf Seite 1 im Beitrag zur Grundrente in der vergangenen Woche hat sich ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen, dass die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Grundrente in Anspruch genommen werden kann, bei 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Ehepaare liegen sollen.

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"Fehler im Aufmacher", UZ vom 31. Januar 2020



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