Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erarbeitete Gesetzentwurf für die Neuregelung des Familiennachzugs wird noch einmal verändert. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel am Sonntag“, die Vorlage befinde sich in der internen Abstimmung der Regierung. „Damit stehen die Kriterien noch nicht fest.“ Der Entwurf werde allerdings von der Bundesregierung „nur dann verabschiedet, wenn im Kabinett Einigkeit darüber herrscht“. An den Festlegungen, für wen und unter welchen Bedingungen der Familiennachzug gewährt wird, werde derzeit gearbeitet.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen mit dem eingeschränkten, subsidiären Schutz bis Ende Juli ausgesetzt bleibt und dann für 1 000 Angehörige pro Monat wieder erlaubt werden soll.