Zu Leserbrief „Bitte Argumente liefern“, UZ vom 16. August

Falsche Freunde

Jannis Stöver, Bremerhaven

Das Verbot einer rechten Publikation ist doch zu begrüßen, da es sich in diesem Fall bei „Compact“ um ein rassistisches und demagogisches Magazin handelt. Es gibt eine rechtliche Grundlage mit dem Paragraphen 130, der den Straftatbestand der Volksverhetzung (Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Faschismus und andere) mit Geld- und Haftstrafen regelt. Zu kritisieren ist, dass einzelne Verbote symbolisch für eine Alibi-Politik stehen, da andere Hetzblätter wie „Zuerst!“, „Deutsche Militärzeitschrift“, „Junge Freiheit“, „Preußische Allgemeine Zeitung“ und Dreigroschenhefte namens „Weltkrieg-Erlebnisberichte“ – vormals als „Der Landser“ erschienen – weiterhin im Abo und am Kiosk legal erhältlich sind. Nicht zu vergessen sind die Blätter der sogenannten Mitte wie „Bild“, „Welt“, FAZ & Co., die ebenfalls Rassismus, Militarismus und Demokratieabbau befeuern. Von daher kann ein Verbot von „Compact“ nur der Anfang sein und darf nicht als Symbolpolitik zweckentfremdet werden.

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"Falsche Freunde", UZ vom 23. August 2024



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