Fall für den Knast

Klaus Wagener zum Dieselgipfel

Ginge es nach „Recht und Gesetz“ stünden ein großer Teil der Autobesitzer ohne gültige Zulassung da (Verordnung Nr.715/2007 EU-Parlament/-Rat). Eine stattliche Anzahl deutscher Großstädte wäre zumindest für Dieselwagenbesitzer nicht befahrbar. Und dies sogar nach der weichgespülten EU-Feinstaubrichtlinie 2008/50 EG. Die Autoindustrie müsste einen Großteil ihrer mit „Betrug in besonders schweren Fällen“ (§ 263,2 StGB), erschlichenen Typ-Gutachten einstampfen. Die auf dieser Basis betrügerisch zustande gekommenen Kaufverträge wären in der Regel unheilbar nichtig (§ 134 BGB) und müssten folglich rückabgewickelt werden. Den gutgläubigen Käufern müsste ein um die bisherige Nutzung verminderter Kaufpreis rückerstattet werden (§§ 812, 818 BGB) und den Geschädigten, also vor allem den mit Ruß, Stickoxiden und CO2 kontaminierten Stadtbewohnern, müsste Schadenersatz geleistet werden (§ 823 BGB). Die Verantwortlichen in den Autokonzernen, Vorstände und Aufsichtsräte, müssten vor Gericht gestellt und im Hinblick auf den angerichteten Schaden, wegen organisierter Kriminalität (§ 129 StGB), konkret bandenmäßig begangenen Betrugs (§ 62,2 StGB), Körperverletzung und zumindest fahrlässiger Tötung (§§ 222, 223 StGB) in besonders zahlreichen Fällen verurteilt und ihr Vermögen und anteilmäßig das ihrer Konzerne zur Schadensregulierung beschlagnahmt und ggf. eingezogen werden (§§ 73, 261 StGB). Darüber hinaus müssten die Verantwortlichen in den zuständigen Ämtern und die politisch verantwortlichen Minister und Regierungschefs wegen mindestens Strafvereitelung im Amt (§ 258a), Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), wegen Begünstigung schwerer Straftaten (§ 257 StGB) sofort ihre Ämter verlieren und ebenfalls vor dem Kadi landen.

Wir wollen hier nicht die Naiven spielen. Natürlich geht es im „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland nicht nach Recht und Gesetz. Die oben skizzierten, einschlägigen Rechtsvorschriften interessieren die „unabhängige Justiz“ nicht die Bohne. In dieser grundgesetzlichen, genauer staatsmonopolistischen Ordnung wandern die „Dieselbetrüger“ Zetsche (Daimler), Müller (VW) und Krüger (BMW), statt ins Gefängnis ins Bundeskanzleramt. Und statt das oben skizzierte juristische Szenario fürchten zu müssen, können sie das komplette Versagen von Politik und Justiz noch mit einer kabarettreifen Lachnummer auf die Spitze treiben. Nicht genug, dass massenhaft nicht zulassungsfähige Autos über Jahre mit Hilfe einer betrügerischen Software in den Markt gedrückt wurden, nun soll diese Veranstaltung ungerührt weiter laufen. Und wie? In dem die nach wie vor illegalen Autos ein neues, erfreulich kostengünstiges Software-Placebo bekommen. Der heimliche Betrugssoftware-Einsatz wird also mit einem staatlich sanktioniertem Betrugssoftware-Einsatz ins Absurde getrieben. Man hört förmlich das dröhnende Lachen in den Verstandsetagen.

Diese staatsmonopolistische Doktor-Eisenbart-Strategie hat, da sie die Probleme nicht löst, allerdings den Nachteil, angreifbar zu sein. Das Betrügerkartell will seine anrüchige Ware ja nicht nur auf dem deutsch/europäischen Markt losschlagen. Und anderswo gilt nicht die Klartextversion von Art 20 GG, sondern Vergleichbares der US-amerikanischen oder chinesischen Monopolindustrie. Gerade hat der US-Kongress in bemerkenswerter Offenheit klargemacht, dass in Zukunft „Amerika first“ zu gelten habe. Weltweit. Da könnte es nicht nur mit North Stream 2, sondern auch mit der Diesel-Party schneller zu Ende gehen als gedacht. Ob mit oder ohne Software-Placebo.

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"Fall für den Knast", UZ vom 11. August 2017



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