Oberverwaltungsgericht Berlin weist Widerspruch der DKP Berlin ab

Fahnen der UdSSR und Russlands bleiben verboten

Am 8. Mai, dem Tag der Befreiung Europas vom Faschismus, und 9. Mai, dem Tag des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg, bleibt das Zeigen sowjetischer und russischer Fahnen sowie von St.-Georgs-Bändern in Berlin verboten. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin am Montag Nachmittag mit.

Die DKP Berlin hatte am Sonntag Widerspruch gegen Teile der „Allgemeinverfügung“ der Berliner Polizei eingelegt, die das Zeigen sowjetischer und russischer Fahnen untersagt. „Das Verbot sei rechtswidrig und schränke die bereits genehmigte DKP-Versammlung am 9. Mai am Sowjetischen Ehrenmal Treptow unzulässig ein. Die Flagge der UdSSR sei kein verbotenes Symbol und ohnehin am Versammlungsort vorhanden“, hieß es in einer Pressemitteilung der DKP Berlin.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, im „aktuellen Kontext“ könnten sowjetische und russische Symbolik „als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden“. Eine Trennung des Gedenkens an das „Kriegsende“ und des Kriegs in der Ukraine sei „nicht möglich“. Ukrainische Fahnen dürfen am 8. und 9. Mai in Berlin gezeigt werden.

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