Obwohl Neofaschisten immer öfter mit Sprengsätzen, Pyrotechnik und Brandvorrichtungen hantieren, geben sich die Sicherheitsbehörden weitestgehend ahnungslos. Dies geht aus einer jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit dem Titel „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ hervor.
Die Behörden berichten darin, dass sie allein zwischen 2013 und 2014 insgesamt 342 Spreng- und Brandvorrichtungen von Straftätern aus dem Bereich der sogenannten „politisch motivierten Kriminalität rechts“ (PMK rechts) ermittelt hätten. Die Zahlen für 2015 lägen der Bundesregierung noch nicht vor.
Wie hoch die Dunkelziffer bei den von den extremen Rechten begangenen Straftaten in diesem Bereich tatsächlich ist, ist indes unklar.
„Keine Erkenntnisse“ will die Bundesregierung bezüglich des Erwerbs und Umgangs von Sprengmitteln durch Neonazis bzw. Personen, die im Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder unselbstständigen Tätigkeit in einem Unternehmen, das berechtigt ist, im Rahmen seines Firmenprofils legal Sprengmittel zu erwerben bzw. einzusetzen, haben.