In Düsseldorf und Berlin sowie mindestens fünf weiteren Städten sind für den 13. Januar Aktionen gegen Median, den größten privatwirtschaftlichen Reha-Konzern Deutschlands, geplant. Damit wehren sich die Beschäftigten gegen Tarifflucht, Lohndumping und einen systematischen Angriff auf engagierte Betriebsräte und Gewerkschafter.
Mit dem Zusammenschluss mit RHM und Pflegeheim sowie dem Kauf der Klinikgruppe Allgemeine Hospitalgesellschaft AG (AHG AG) Ende Juli 2016 verfügt Median bundesweit über 120 Einrichtungen mit gut 15 000 Beschäftigten. Seit der 2014 erfolgten Übernahme durch den Private-Equity-Fonds Waterland 2014 fährt Median laut ver.di einen aggressiven Kurs, der sowohl auf Expansion als auch auf Abbau von Personalkosten abzielt.
Damit verbunden ist ein Angriff auf die Beschäftigten: Median begeht flächendeckend Tarifflucht. Bestehende Tarifverträge wurden gekündigt, für neue Tarifverhandlungen mit ver.di steht man nicht zur Verfügung. Stattdessen will Median mit den Betriebsräten vor Ort sogenannte „flexible Lohnmodelle“ verabreden.
Damit begeht Median Rechtsbruch, denn Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch Tarifverträge geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein (§ 77, Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz).
Die Folge dieses Geschäftsgebarens: Seit Monaten können dauerhaft über 200 Stellen bei Median nicht besetzt werden. Aber Personalmangel gehört ja bei vielen Unternehmen, die mit der Gesundheit der Menschen Profite machen, zum Geschäftsmodell.
Wo sich Beschäftigte und ihre Gewerkschaft wehren, zeigt sich Median rachsüchtig. So schloss das Median-Management zum 30. Juni 2016 ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund die Weserklinik in Bad Oeynhausen. Augenscheinlich eine Vergeltungsmaßnahme für die Teilnahme an den Streikaktionen der Gewerkschaft ver.di. In einer Mitarbeiterversammlung wurde der Belegschaft der Weserklinik vorgehalten, durch ihre Streiks zur Durchsetzung von Tarifforderungen für die Schließung mitverantwortlich zu sein.
Auch der Betriebsratsvorsitzende Roland T. sollte kaltgestellt werden. Den konfliktbereiten Gewerkschafter wollte Median am 30. September 2016 mit 63 Jahren in die Zwangsrente schicken – Roland T. wehrte sich jedoch erfolgreich. Das Arbeitsgericht Minden entschied, dass er ein Recht auf Weiterbeschäftigung hat. Median ignoriert das Urteil des Mindener Arbeitsgerichts jedoch und drohte Roland T. mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, als er an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wollte.
Auch am Standort Bad Camberg (Hessen) versuchte Median, den Betriebsrat im Juli 2016 durch juristisches Sperrfeuer gegen die Betriebsratsvorsitzende einzuschüchtern – bislang erfolglos. Die fristlose Kündigung wird mit „Arbeitszeitbetrug“ und „Nutzung der betrieblichen Infrastruktur für private Zwecke“ begründet. Juristische Konstruktionen der Hauskanzlei Beiten Burkhardt, die den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte unterlaufen sollen. Median scheiterte auch damit, diesmal vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden.
Beiten Burkhardt ist in Deutschland in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M. und München vertreten. Anwälte der Kanzlei sind auch für die Charité-Tochter Charité Facility Management tätig. Hier versucht CFM die Forderung der Belegschaft nach einem Tarifvertrag durch den Einsatz von Leiharbeitern, die jetzt zu Werkvertragsarbeitern umettiketiert wurden, zu unterlaufen.
Der hinter Median stehende Private-Equity-Fonds Waterland soll bei Investitionen in der Vergangenheit Renditen von über 20 Prozent erzielt haben. Im Fall von Median wird ein erheblicher Druck mit legalen und illegalen Mitteln auf die Beschäftigten aufgebaut, um diese Profitmarge zu erreichen.