Europarechtskonforme Zurückweisungen

Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? „Faeser!, Faeser!“, schreien die Kinder auf den Straßen. Und weil sie über das analytische Niveau der Bundesinnenministerin verfügen, ahnen sie: Wenn man nicht aufpasst, kommt er über die Grenze, um in der sozialen Hängematte zu pennen und uns mit unseren eigenen Küchenmessern zu traktieren. Doch da hat er die Rechnung ohne Nancy Faeser gemacht. Die verkündete zu Wochenbeginn, dass bald an allen deutschen Grenzen „europarechtskonforme Zurückweisungen“ durchgeführt werden sollen. „Pushbacks“ sagte man früher, wenn Menschen am Stellen eines Asylantrags gehindert werden – schlicht illegal. Aber die Zeiten ändern sich und die Gesetze auch. Das hofft zumindest die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die ist aufgrund des Personalaufwands bei Grenzkontrollen zwar kritisch, könnte sich aber vorstellen, bei den Zurückweisungen mitzumachen, wenn für die beteiligten Polizisten „im Nachgang keinerlei rechtliche Probleme entstehen“. Ob Faeser schon Straffreiheit für das Zurückprügeln von armen Schluckern garantiert hat, war zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ nicht bekannt. Vielleicht muss die Amnestie aber auch ausgeweitet werden. Denn Österreichs Polizei ist angewiesen, keine Zurückgewiesenen entgegenzunehmen. Ob das dann durch innerpolizeiliche Schlägereien mit den Kollegen im Niemandsland oder durch spontane Selbstauflösung der Geflüchteten gelöst wird, bleibt abzuwarten.

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"Europarechtskonforme Zurückweisungen", UZ vom 13. September 2024



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