Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit eines Kleinaktionärs gegen den Tourismus Konzern TUI AG. „Der Versuch, die Mitbestimmung über den Luxemburger Umweg auszuhebeln, ist gescheitert – die deutschen Regelungen sind unionsrechtskonform“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gabriele Gröschl-Bahr am vergangenem Dienstag. Zuvor hatten die Richter des obersten europäischen Gerichts im Verfahren Erzberger gegen TUI AG endgültig klargestellt, dass das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Entsprechend hatte sich neben den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, Österreichs und der Nieder-lande auch die EU-Kommission in einer Stellungnahme geäußert.
Dem Kläger war es in dem Verfahren darum gegangen, den Aufsichtsrat des Touristikunternehmens ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner zu besetzen.