Der EU-Gerichtshof sprach sich am Montag wieder gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, erlaubt jedoch in seinem Urteil die Massenüberwachung an vielbesuchten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen ohne Hinweis auf konkrete Straftaten. Aus Sicht des Gerichts dürfen die Maßnahmen nur zur „Bekämpfung schwerer Kriminalität“ oder zur „Verhütung der Bedrohung der nationalen Sicherheit“ angeordnet werden.
EU überwacht
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