EU überwacht

Der EU-Gerichtshof sprach sich am Montag wieder gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, erlaubt jedoch in seinem Urteil die Massenüberwachung an vielbesuchten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen ohne Hinweis auf konkrete Straftaten. Aus Sicht des Gerichts dürfen die Maßnahmen nur zur „Bekämpfung schwerer Kriminalität“ oder zur „Verhütung der Bedrohung der nationalen Sicherheit“ angeordnet werden.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"EU überwacht", UZ vom 8. April 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit