EU-Symbole zu verunglimpfen, soll strafbar werden Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf ausgerechnet aus dem Freistaat Sachsen mehrheitlich angenommen. Um was geht es im Text? Da sind zuerst diese blauen Läppchen mit den 12 güldenen Sternlein, mit dem sich die Mehrwertgemeinschaft der 27 oder 28 Staaten – man weiß es nicht so genau – die Blößen bedeckt. Dann ist da die Hymne, die nicht zu schmähen ist, weil der Herr Beethoven eine feine Musik auf ein Trinklied aus feinen Worten des Herrn Schiller gemacht hat. Die Beleidigung besorgen sie aber selbst: Es ist eine Schmähung dieses Werks, dass sich die EU-Chauvinisten für ihren Ringverein den Begriff „Europa“ unter den Nagel gerissen haben. Ein weiteres Symbol ist der „Europatag“, den zu verunglimpfen sich verbietet, weil er in weiten Teilen des richtigen Europa als Tag des Sieges über den Faschismus begangen wird. Das Gesetz wird halt eine Fortschreibung des alten Majestätsbeleidigungsparagraphen, der untersagte, das europäische Adelspack als eine faule Bande von Kretins zu bezeichnen. Also: die Wahrheit zu sagen. Im Kaiserreich kostete das bis zu fünf Jahre Haft, der Bundesratsentwurf sieht bis zu drei Jahre vor, das bleibt sich inflationsbereinigt gleich.