EU-Lieferkettengesetz

Nach wochenlangen Debatten hat eine Mehrheit der EU-Staaten für ein Lieferkettengesetz gestimmt. Das Europäische Parlament muss der Vorlage nun ebenso zustimmen. Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen in der EU dazu bringen, „Menschenrechts- und Umweltstandards“ in ihren Lieferketten einzuhalten. Immer wieder gibt es Berichte von Kinderarbeit etwa in der Textilindustrie oder bei der Kakaoproduktion.

Der nun abgestimmte Entwurf sieht vor, dass das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro gelten soll. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.

Deutschland hat dem Gesetz nicht zugestimmt.

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"EU-Lieferkettengesetz", UZ vom 22. März 2024



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