Extrem kurze Befristungszeiten, unbezahlte Überstunden und fehlende Perspektiven, das ist Alltag an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die GEW setzt sich seit langem für ein Ende des Befristungswahns unter dem Deckmantel der Qualifizierung von wissenschaftlichem Personal und einer angeblich unsteten Finanzierung von Forschung und Lehre ein, der Beschäftigten Vertragslaufzeiten von unter einem Jahr bescherte.
Der Deutsche Bundestag hatte im Dezember ein novelliertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz verabschiedet, nun sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten (am 17. März). Wer weder in einem Drittmittelprojekt arbeitet noch zur Qualifizierung beschäftigt ist, hat künftig Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Das neue Gesetz verlangt ferner, dass die Laufzeit von Zeitverträgen dem Befristungsgrund entspricht: Bei Drittmittelverträgen ist die Projektlaufzeit auszuschöpfen, bei Qualifizierungsverträgen muss die Laufzeit angemessen sein.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft, Andreas Keller, kündigte an, dass die GEW ihre Mitglieder unterstützen werde, ihre verbesserte Rechtsposition durchzusetzen – „im Zweifelsfall auch vor den Arbeitsgerichten“. Zunächst setze die Gewerkschaft aber darauf, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen verantwortungsbewusst in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen wirksame Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen ergriffen.