Oury Jalloh: Seit 14 Jahren ungeklärt

Es war Mord

Von Markus Bernhardt

Anlässlich des 14. Todestages von Oury Jalloh am 7. Januar dieses Jahres hat die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ erneut die Aufklärung der Todesumstände des in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Flüchtlings gefordert. So stellte Gabriele Heinecke, Anwältin der Familie von Jalloh, am 4. Januar fristgerecht Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg. Bis heute verweigert die Justiz die Aufklärung der Todesumstände. Der Antrag beinhaltet wissenschaftlich fundierte Fakten, die deutlich beweisen, dass Jalloh sich eben nicht selbst angezündet haben kann. Der Antrag zur Klageerzwingung beinhaltet zudem die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts gegen zwei damalige Polizisten des Dessauer Polizeireviers. „Sollte das Oberlandesgericht Naumburg dem Antrag von Rechtsanwältin Heinecke stattgeben, wäre gegen diese zwei Beamten sofort Anklage wegen Mordes zu erheben“, kündigte die Jalloh-Initiative in einer anlässlich des Todestages veröffentlichten Stellungnahme an.

Bereits am 30. Dezember des letzten Jahres hatte Beate Böhler, ebenfalls Anwältin der Familie von Oury Jalloh, Anzeige wegen Mordes gegen zwei konkret benannte Dessauer Polizeibeamte beim Generalstaatsanwalt in Naumburg gestellt. „Weil Oury Jalloh sich aus den genannten Gründen nicht selbst angezündet haben kann, kommen als Täter nur Personen in Betracht, die zur fraglichen Zeit Zugang zur Zelle 5 des Polizeireviers Dessau hatten“, schlussfolgerte Böhler. Zudem hätten die beschuldigten Polizisten auch ein Motiv: „Während ihres Einsatzes erlitt Oury Jalloh zumindest Gesichtsverletzungen.“ Die von den Beschuldigten zur Entstehung dieser Verletzungen abgegebenen Erklärungen stimmten jedoch nur teilweise überein. Sie glichen „den in Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt immer wieder vorgebrachten Schutzbehauptungen angeblicher Selbstverletzungen der Opfer, durch Schlagen des Kopfes vor die Wand und auf den Tisch“, so die Rechtsanwältin. Die Verbrennung sei damit geeignet gewesen, „Feststellungen zum Verletzungsbild, die diese Behauptungen widerlegen und eine Misshandlung des Getöteten durch die Beschuldigten nachweisen könnten, zu vereiteln“.

Unabhängig davon, welche Entscheidungen auf juristischer Ebene getroffen würden, werde die Familie von Oury Jalloh und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ihren Kampf fortsetzen.

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"Es war Mord", UZ vom 18. Januar 2019



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