Landtagsvizepräsident fordert Aufarbeitung der Berufsverbote in NRW

„Es ist höchste Zeit!“

Von Uwe Koopmann

Die Berufsverbote erforderten ein System der Gesinnungsüberprüfung. Zu Beginn dieser Prüfung stand zunächst eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Ab 1976 wurde die Anfrage beim Verfassungsschutz nicht mehr regelmäßig, sondern angeblich anlassbezogen angewandt. Insgesamt kamen die Einstellungsbehörden aber bis zum 30. April 1985 laut Arbeitsausschuss der Initiative gegen Berufsverbote auf 2 639 058 Überprüfungen, die zu 6 689 Berufsverbotsmaßnahmen führten. Für NRW lauten die Zahlen zu diesem Zeitpunkt 239 743 Anfragen und 600 Maßnahmen.

(aus der Rede von Klaus Stein)

Zum 21. Februar hatte die GEW NRW nah Oberhausen eingeladen zu einer Veranstaltung: „45 Jahre Radikalenerlass: Rehabilitation und Entschädigung der vom Berufsverbot Betroffenen in NRW ist überfällig!“ Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Ausstellung „‚Vergessene‘ Geschichte Berufsverbote – Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland“ eröffnet, die auch in den Wochen nach der Eröffnung besichtigt werden kann.

Oliver Keymis, stellvertretender Präsident des Düsseldorfer Landtages, forderte in der Veranstaltung die NRW-Landespolitiker auf, dem Beispiel in Niedersachsen zu folgen: Die Berufsverbote müssen aufgearbeitet werden, Entschädigungen seien „wohlwollend zu prüfen“. Eine Möglichkeit dazu sei die Aufnahme dieses Komplexes in kommende Koalitionsvereinbarungen. Er werde sich dafür einsetzen: „Mein Wort habt Ihr dazu!“

Nach 45 Jahren Berufsverboten kam er zu dem Schluss: „Es ist höchste Zeit“. Keymis (Grüne) sprach auch stellvertretend für den verhinderten SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion. Zustimmung schließlich auch von SPD-MdL Stefan Zuimkeit.

Unterstützung bekamen die Politiker von der Gewerkschaftsseite durch Andreas Meyer-Lauber, DGB-Landesvorsitzender in NRW, und Dorothee Schäfer, GEW-Landesvorsitzende. Für Schäfer war ein Paradigmenwechsel „überfällig“, nichts sei bisher bereinigt. Für Meyer-Lauber war der anhaltende Zustand nur noch „peinlich“.

Die Geschichte der Peinlichkeiten stellte der Kölner DKP-Vorsitzende Klaus Stein, selbst vom Berufsverbot betroffen, in einem faktenreichen Referat vor. Er ordnete den Verfassungsbruch in den historischen Kontext ein, in der jungen Bundesrepublik mit dem Adenauererlass 1950 beginnend.

Rechtsanwalt Alfred Bongard aus Köln verteidigte viele Betroffene der Berufsverbote-Politik vor diversen Gerichten. Er berichtete aus der praktischen Arbeit und den verfassungsrechtglichen Implikationen seiner „Fälle“. Besondere Aufmerksamkeit richtete er auf die Juristen, die die Berufsverbote verhängten und dabei in einer engen Rechtstradition zum NS-Unrechtssystem standen. Als Beispiele nannte er neben anderen den Rassenschande-Richter Edmund de Chapeaurouge, Bundesrichter Rudolf Weber-Lortsch und Hubert Schrübbers, Präsident des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“.

Auch vor diesem Hintergrund kam Andreas Meyer-Lauber zu dem Schluss: „Bespitzelung – das geht gar nicht“. Dass auch Fehler auf Seiten der Gewerkschaften durch die „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ gemacht wurden, beleuchtete Dorothee Schäfer. Sie verwies aber auch auf Beschlüsse der GEW, die eine Entschuldigung beinhalten.

Die umfassenden Zusammenhänge zeigt eine Ausstellung, die zur Zeit in Oberhausen in der „Fabrik K 14“ in der Lothringer Straße 64 gezeigt wird.

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"„Es ist höchste Zeit!“", UZ vom 10. März 2017



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