ver.di: Gemeinsame Aktion mit Post-Beschäftigten möglich

Es brodelt im öffentlichen Dienst

Die erste Runde in den Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist am 24. Januar 2023 wie zu erwarten ohne Ergebnis beendet und auf den 22. Februar vertagt worden. Mehr als 335.000 Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes haben mit ihrer Unterschrift die ver.di-Forderung von 10,5 Prozent mehr Entgelt, mindestens aber 500 Euro, bereits unterstützt. „Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen brodelt es“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Belegschaften werden sich in der Tarifrunde nicht mit warmen Worten und einem schlechten Ergebnis abspeisen lassen.“

In Stuttgart haben Beschäftigte über 11.400 Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes – verbunden mit einer Kundgebung vor dem Rathaus – dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Januar übergeben. Damit haben sie die breite Unterstützung der ver.di-Forderung gezeigt und so den Druck verstärkt. Ihre Lieblingsparole: „Ohne Streik wird sich nichts verändern!“

Der Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Stuttgart, Cuno Brune-Hägele, zeigte die Widersprüche auf: Die kommunalen Arbeitgeber behaupten, es gäbe keinen Fachkräftemangel. Gleichzeitig stellen sie Seniorinnen und Senioren ein – bis hin zu ehemaligen Bürgermeistern –, weil die Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann.

ver.di-Landesvorsitzender Martin Gross betonte die Notwendigkeit, durch den Mindestbetrag von 500 Euro die unteren Entgeltgruppen zu stützen, da sie am heftigsten unter der hohen Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln und Energie, leiden und die größten Probleme haben. Er kritisierte auch, dass die unteren Entgeltgruppen nur eingeschränkt von den Entlastungspaketen der Bundesregierung profitieren. Außerdem berichtete er von den Tarifverhandlungen bei der Post und kündigte an, dass auch gemeinsame Aktionen möglich seien, wenn von Seiten der Arbeitgeber weiterhin geblockt werde.

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"Es brodelt im öffentlichen Dienst", UZ vom 3. Februar 2023



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