Erzwungen frieren

Der Mieterbund NRW kritisiert Vermieter, die ihre Heizanlagen noch abgeschaltet lassen. Unter anderem das Gelsenkirchener Unternehmen VIVAWEST falle dadurch auf, dass es trotz herbstlich gefallener Temperaturen in vermieteten Häusern die Heizungen noch nicht in Betrieb nehmen. Dies wie auch eine vorgegebene Drosselung der Raumtemperaturen unterhalb des gesetzlichen Minimums von tagsüber 20 bis 22 °C und mindestens 18 °C nachts kritisiert der Mieterbund.

Sparsamkeit sei zwar das „Gebot der Stunde“, aber es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben, in der die eine Hälfte der Menschen „diktiert bekommt, wann sie die Heizung einschalten“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „So ein Vorgehen lässt völlig außer Acht, dass Alte, Kranke sowie Familien mit kleinen Kindern oder Säuglingen ein weit größeres Wärmebedürfnis – zum Teil rund um die Uhr – haben.“ Hier müssten 21 bis 23 Grad vorgehalten werden.

Gesetzlich bestehe die Pflicht, spätestens ab dem 1. Oktober die Heizung dauerhaft einzuschalten. Sollte es vorher aber bereits so kalt werden, dass die Temperatur unter 18 °C fällt, müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass die Heizung laufen kann.

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"Erzwungen frieren", UZ vom 30. September 2022



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