Erlauben lassen

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der geplante SPD-Mitgliederentscheid über die GroKo verfassungswidrig ist. Karlsruhe prüft fünf Anträge, die sich gegen die Befragung von 450 000 SPD-Mitglieder richten. Begründung: Die Mitgliederbefragung soll die Gewissensfreiheit der SPD-Bundestagsabgeordneten beschneiden und so die Grundsätze der repräsentativen Demokratie verletzen.

2013 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren die Mitgliederbefragung erlaubt. Die Richter argumentierten, Parteien seien nicht Teil des Staates und deswegen keine öffentliche Gewalt, gegen die eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann.

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"Erlauben lassen", UZ vom 9. Februar 2018



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