Der „NachDenkSeiten“-Journalist Florian Warweg hat im Prozess gegen die Bundespressekonferenz (BPK) einen Sieg errungen. Das Landgericht Berlin verurteilte die BPK dazu, Warweg zu ihren „Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Hintergrund des Prozesses war die Weigerung der BPK, Warweg als Mitglied aufzunehmen (siehe UZ vom 30. Juni). Dem Journalisten war unter anderem vorgeworfen worden, dass seine Artikel nicht der Satzung der BPK entsprächen, weil er nicht ausreichend über Bundespolitik berichte. Das Landgericht wies diese Behauptung zurück. Warweg, so heißt es im Richterspruch, erfülle „die Voraussetzungen des § 2 der Satzung des Beklagten, da er zum einen ein in Berlin ansässiger Journalist ist und darüber hinaus umfassend über bundespolitische Themen berichtet“.
Erfolg für Warweg
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)