Erfolg bei Esprit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Zusage der Geschäftsführung der Textileinzelhandelskette Esprit, einen Anerkennungstarifvertrag zu unterzeichnen. Das hat das Unternehmen gegenüber ver.di schriftlich erklärt. „Es zeigt sich, dass sich Einsatz- und Kampfbereitschaft für Tarifverträge, die gute Arbeitsbedingungen und sichere Einkommen gewährleisten, lohnen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Den Haustarifvertrag hatte das Unternehmen Ende 2016 mit Wirkung zum 31. März 2017 gekündigt.

In der Folge hatte ver.di gemeinsam mit Aktiven und Beschäftigten betriebliche Aktionen bis hin zu Streiks geplant, um einen Tarifvertrag zu erreichen, der die Einkommen und Arbeitsbedingungen sicherstellt.

Ein Anerkennungstarifvertrag bedeutet, dass künftig auch bei Esprit Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen auf dem Niveau der regionalen Flächentarifverträge für den Einzelhandel gelten werden. Darüber hinaus kommen die in den Manteltarifverträgen vereinbarten vorteilhaften Regelungen etwa zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und Altersvorsorge zur Anwendung.

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"Erfolg bei Esprit", UZ vom 21. April 2017



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