Lohndumping wird aber noch nicht beendet

Entsenderichtlinie verbessert

Von IG BAU/UZ

30 Stunden sind genug – Arbeitszeitkonferenz der DKP

Für eine neue gewerkschaftliche Offensive zur Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung debattieren, begründen, verankern.

Gemeinsame Schritte finden.

4 November 2017, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Haus der Essener Gewerkschaften, Teichstraße 4a, 45 147 Essen

Der EU-Ministerrat hat sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass entsandte Arbeiter im Prinzip genauso entlohnt werden sollen wie die Kollegen des Gastlandes. Entsendefirmen könnten damit zukünftig verpflichtet werden, außer Mindestlöhnen auch andere Vergütungsbestandteile, wie es sie in Deutschland am Bau etwa für schwere Arbeiten gibt, zu zahlen. Ihre Beschäftigten hätten dann ebenso Anspruch auf die Erstattung von Fahrt- und Unterkunftskosten wie hiesige Kollegen. Widerstand gab es gegen die Veränderung der Richtlinie vor allem aus osteuropäischen Staaten.

Diese Richtlinie gilt seit 1996 und zementiert derzeit noch die deutlich schlechtere Entlohnung von Arbeitnehmern, die in anderen EU-Staaten tätig sind.

Die Dauer der Entsendung soll erstmals auf in der Regel zwölf Monate, maximal 18 Monate begrenzt werden. Der durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachte Lohndruck in der EU wird mit den nun vorgesehenen Reformen deutlich reduziert.

„Für eine vollständige Gleichbehandlung der entsandten mit heimischen Arbeitnehmern ist damit jedoch noch nicht gesorgt“, kritisiert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Weiterhin lägen die Sozialversicherungsbeiträge für entsandte Arbeitnehmer auf dem niedrigen Niveau des Herkunftslandes.

Dennoch begrüßt die IG BAU die Einigung. „Der EU-Ministerrat ist einige Schritte in Richtung faire Arbeit in der EU gegangen. Er setzt damit ein positives Signal für Beschäftigte in Europa“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Es ist gut, dass der Rat die Initiative aus dem Sozialausschuss des Europäischen Parlaments aufgenommen und sogar noch verstärkt hat. Das setzt die Gegner der Verbesserung im Parlament unter erheblichen Druck. Wir sind deshalb jetzt ein bisschen optimistischer, dass es doch noch zu einer besseren Entsenderichtlinie kommt. Die mögliche Verbesserung im Arbeitsrecht allein reicht aber noch nicht, um das Dumping bei der Entsendung zu beenden. Die EU muss nun schnellstmöglich auch die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung entsandter Arbeitnehmer in Fragen der Sozialversicherungsbeiträge schaffen.“

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßte ebenfalls, dass sich die Arbeits- und Sozialminister auf einen Kompromiss geeinigt haben. Damit sei eine wichtige Hürde genommen worden, um endlich Verbesserungen für entsandte Beschäftigte zu erreichen. Trotzdem falle das Votum der Minister weit hinter das Verhandlungsmandat des Beschäftigungsausschusses im EU-Parlament zurück. Scharf zu kritisieren sei zum Beispiel, dass der Verkehrssektor von der Richtlinie ausgenommen sein soll. Außerdem seien die Regelungen für die Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten unklar. Für eine echte Stärkung der Rechte entsandter Beschäftigter müsse sich der Rat in den anstehenden Trilog-Verhandlungen deutlich auf das Europäische Parlament zu bewegen, meinte Buntenbach.

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"Entsenderichtlinie verbessert", UZ vom 3. November 2017



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