Am 8. März verurteilte das „Tribunal de police“ (französisches Gericht für Bagatellsachen) in Fessenheim den Eigner des dortigen AKWs, die staatliche Gesellschaft „Electricité de France“, zu einer Buße von 7 000 Euro für einen Störfall im Jahr 2015, als eine große Menge kontaminiertes Wasser austrat. Zusätzlich muss der Energiekonzern an drei der fünf Anti-Atom-Initiativen, die den Störfall anzeigten, 9 000 Euro zahlen – eine öffentliche Anerkennung von deren jahrelangen Bemühungen.
EDF wurde vorgeworfen, die Ursachen des Wasseraustritts aus dem Kühlkreislauf nicht ausreichend untersucht und „nach dem Vorfall nicht die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen“ zu haben. Damit ist gerichtsnotorisch, dass der Energiekonzern in den vergangenen Jahren bewusst technische Verbesserungen unterlassen hat.
EDF hatte im Januar beschlossen, das AKW im kommenden Jahr stillzulegen – gegen eine üppige Entschädigung von mindestens 446 Millionen Euro und Zusicherungen für den Betrieb anderer Anlagen. Offensichtlich will sich der Konzern aus der Verantwortung stehlen. Nicht zuletzt deswegen bleibt die Anti-Atomkraft-Bewegung im Elsass aktiv und demonstrierte am Samstag in Strasbourg und am Sonntag in Fessenheim.