Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat in der vergangenen Woche die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes bestätigt, dass die Bundeswehr Kampfdrohnen des Typs HERON TP aus Israel beschaffen darf. Hauptauftragnehmer ist der Airbus-Konzern. „Mit der Entscheidung für eine israelische Drohne wird die heimische Rüstungsindustrie gebauchpinselt. Als Hauptauftragnehmer des Drohnen-Deals erhält der Rüstungskonzern Airbus erstmals die Möglichkeit, Erfahrungen mit Wartung, Tests und Einsätzen bewaffneter Bundeswehrdrohnen zu sammeln. Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund sei die Gerichtsentscheidung doppelt fatal“, erklärte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linkspartei).
Die geplante Stationierung der fünf HERON TP außerhalb Deutschlands werde die parlamentarische Kontrolle weiter erschweren. Israel könne den Besuch deutscher Abgeordneter auf der Drohnenbasis Tel Nof jederzeit untersagen. Auskünfte über die Bewaffnung der deutschen Flugroboter unterlägen auf Wunsch der dortigen Regierung schon jetzt der Geheimhaltung, so Hunko weiter.