Der Freispruch vom Vorwurf des Verrats von Betriebsgeheimnissen für den Bottroper Ratsherrn Michael Gerber (DKP) ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück.
Die „Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung“ (BEST) hatte Strafanzeige gestellt, weil Gerber als Verwaltungsratsmitglied die Höhe von Bonuszahlungen an die beiden BEST-Vorständen bekannt gemacht hatte. Die Richterin hatte am 2. August das Urteil damit begründet, dass es sich zwar objektiv um Betriebsgeheimnisse gehandelt hatte, aber dieser Umstand dem DKP-Ratsherr nicht klar gewesen sei (UZ berichtete).
„Das Ziel des Verwaltungsrates der BEST, mich wegen Geheimnisverrats zu verurteilen, ist nicht aufgegangen. Ich werde auch künftig für Transparenz im Rat und in der BEST eintreten“, teilte Gerber in einer Pressemitteilung am vergangenen Freitag mit.