Lübcke-Mord: Fünfter Prozesstag

Ende des zweiten Geständnisses

Am heutigen fünften Prozesstag im Fall des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde das Video mit der im Februar aufgezeichneten Vernehmung zuende vorgeführt. Am Schluss des Videos, das im Kasseler Polizeipräsidium aufgezeichnet worden war, dient die Aussage des vernehmenden Oberstaatsanwalts Dieter Killmer. Dieser erklärt, er glaube auch am Ende der zweiten Aussage zum zweiten Geständnis, dass die Tat von Ernst allein und als geplantes politisches Attentat durchgeführt worden sei. Die Aussage scheint ihn also nicht zu überzeugen.

Spannend an dieser Aussage ist, dass Markus Hartmann nun verdächtigt wird, er sei V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen, denn er habe Ernst aufgestachelt, „das sei manchmal suspekt gewesen“, wie ihn indirekt die „Hessische Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) am 4. Juli zitiert. Das erklärt die im letzten Blogbeitrag offen gelassene Vermutung, worauf sich der Titel des YouTube-Videos von Verteidiger Frank Hannig bezieht. Für diese Aussage gibt es die nahe liegende Erklärung, dass im Versuch, Hartmann zu belasten um ihm einen Teil der eigenen Schuld aufzuhalsen, dieser zum Wortführer erklärt wird. Es würde zu den Erkenntnissen des NSU und der verpassten NPD-Verbotsverfahren passen, dass V-Leute Wortführer und Anstachler sind. Ob das aber nun der Wahrheit oder der Verteidigertaktik entspricht, bleibt abzuwarten.

Interessant sind auch die umfangreichen Informationen zu Waffen, Waffenverkäufen und Waffendepots. Über Markus Hartmann und einen inzwischen ebenfalls unter Verdacht stehenden Kollegen Jens L. kommen die beiden an Waffen, die sie in Depots lagern. In nahegelegenen Wäldern machen sie ihre Schießübungen. Versteckte Waffen in solchen Mengen und angelegte Depots, Schießübungen lassen allerdings die zweite Version des Geständnisses, es sei nur um eine Abreibung gegangen, bei der sich ein Schuß gelöst habe, unwahrscheinlicher erscheinen. Löst sich bei jemandem, der den Umgang mit Waffen gewohnt ist, ein Schuss? Und versteckt jemand, dem das passiert, seine Waffe im Depot bei den anderen? Auch das sind Fragen, die vermutlich erst im weiteren Verlauf geklärt werden können.

Die Widersprüche in dieser Aussage, die Killmer auffallen, gehen weiter: Die beiden haben daran gedacht, ihr Nummernschild auszutauschen, aber nicht daran, Handschuhe anzuziehen, obwohl sie angeblich eine handgreifliche Abreibung vorhatten.

Penibel ist dabei die Abgrenzung Ernsts von anderen neofaschistischen Strukturen. Der Untersuchungsrichter fragt nach Berndt Tödter von Sturm 18 und dem bundesweit aktiven Christian Worch.* Ernst erklärt, sein Kontakt sei nur Markus Hartmann gewesen. Der Verdacht, dass dahinter aber ein Netzwerk neofaschistischer Kräfte steht, verhärtete sich auch im Zusammenahng mit den Arbeitskollegen L. Er stand Schmiere, als die Waffe vergraben wurde. Bei einer Durchsuchung seines hauses wurden weitere Waffen und Devotionalien aus der Zeit des deutschen Faschismus gefunden.

Das gericht geht nun in eine kleine Sommerpause und beginnt den nächsten Sitzungstag am 27. Juli mit der Vernehmung des Sohne von Walter Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke.

* Die HNA vom 4. Juli nennt nur die Vornamen und kürzt die Nachnamen ab. Beide Personen sind aber mit Vor- und Nachnamen bekannt und die Vermutung, dass es sich konkret um diese beiden handelt, ist mit dem Kontext der neofaschistischen, gewaltbereiten Szene begründet.

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