Zur Reform des EEG: Nicht nur Umweltverbände befürchten ein Abwürgen der Energiewende

Ende der Wende?

Von Bernd Müller

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Zuvor hatte es heftige Diskussionen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder gegeben. Umweltverbände sehen die Gefahr, dass nun die Energiewende endgültig zugunsten großer Konzerne geändert und in Teilen sogar ganz abgewürgt wird.

Die Förderung des Stroms aus Wind, Sonne oder Biomasse soll mit der EEG-Reform umgestellt werden. Bisher wurde den Betreibern für die Abnahme des Stroms aus ihren Anlagen ein Preis über 20 Jahre garantiert. Nun soll aber der Garantiepreis durch Ausschreibungen ersetzt werden nach dem Motto: Wer wenig Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag. Die Bundesregierung erhofft sich auf diesem Wege, das Tempo des Ausbaus der Erneuerbaren Energien besser steuern zu können. An dem eigentlichen Ziel, dass 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs über Ökostrom gedeckt wird, soll sich dabei allerdings nichts ändern.

Die Regierung hat es mit der Reform eilig: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte angekündigt, dass bis zur Sommerpause Mitte Juli ein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Sollte es nicht gelingen, wäre der mit der EU-Kommission verabredete Startzeitpunkt für die Reform (1. Januar 2017) bedroht. Aus Wettbewerbsgründen hat die Kommission die Überarbeitung der Ökostromförderung bis zum Jahresende gefordert.

Gestritten hatten sich Union und SPD vor allem über die Förderung neuer Windparks an Land. Wie bis Redaktionsschluss zu vernehmen war, soll der Zubau neuer Windräder an Land bei jährlichen 2 800 Megawatt gedeckelt werden, was dem Zubau von etwa 1 000 Windkraftanlagen entspricht. Inbegriffen ist auch das sogenannte Repowering, bei dem alte Windkraftanlagen durch neue, leistungsfähigere ersetzt werden. Auf See sollen bis 2030 auch weiterhin Anlagen mit einer Leistung von 15 000 Megawatt entstehen.

Zum Vergleich: Im letzten Jahr wurden in der Bundesrepublik an Land neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 3 700 Megawatt errichtet und „Repowering“ wurde dabei noch nicht mitgezählt. 2014 lag der Zubau sogar bei 4 700 Megawatt. Gegen die Deckelung hatten vor allem die norddeutschen Länder Front gemacht. Doch weil der Ausbau der Netze noch nicht entsprechend fortgeschritten ist und der Windstrom nicht in die Industriezentren des Südens gebracht werden kann, soll der Zubau im Norden vorübergehend auf 60 Prozent des durchschnittlichen Niveaus der letzten Jahre gedrosselt werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung aber den Ausbau der Netze beschleunigen.

Problematisch war aber auch die Förderung der Biogas-Anlagen. Besonders im CSU-regierten Bayern begehrt Ministerpräsident Horst Seehofer mit Blick auf die Interessen der Bauern im Land gegen die neue Regelung auf. Aber auch Niedersachsen ist von der Reform stark betroffen, denn dort wird in 1 500 von bundesweit 8 000 Anlagen der meiste Strom aus Biogas produziert. Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums sollen Biogasanlagen künftig nur noch in geringem Umfang über Ausschreibungen gefördert werden.

Kritik an den neuen Regelungen gab es aus den Reihen der Opposition im Bundestag und von Umweltverbänden. Die Bundesregierung verrate mit ihren Plänen den Klimaschutz und die eigenen Zusagen in Paris, schimpfte Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag. „Sigmar Gabriel und die CDU-Bremser dürfen nicht ausgerechnet der preiswertesten Energie – der Windkraft – ein Korsett anlegen“, sagte er weiter laut Onlinemagazin klimaretter.info.

Durch die geplante Reform würden die Erneuerbaren „kaltgestellt“, monierte demnach die Energie- und Klimaexpertin der Linksfraktion Eva Bulling-Schröter, und mit dem neuen Ausschreibungssystem werde die Bürgerenergie kaputt gemacht. Künftig dürften als Konsequenz nur noch große Investoren das Geschäft mit erneuerbarem Strom machen. Für „die dezentrale und demokratische Entwicklung der Energiewende“ sei das ein herber Schlag.

Ähnlich sieht es die Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Das ursprüngliche Vergütungssystem sei der Garant der vielen Bürgerenergie-Projekte gewesen, die heute immerhin jede zweite Kilowattstunde erneuerbaren Stroms produzieren. Doch schon mit der EEG-Reform vor zwei Jahren seien die Chancen für kleinere Marktteilnehmer geringer geworden und die geplante Umstellung auf das Ausschreibungsmodell würde die Chancen nochmals verringern. Hinzu kommt die Erfahrung aus anderen Ländern, wonach der Zubau an Erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen eingebrochen sei. In anderen Ländern sei nach Ausschreibungen in der Regel nur ein Teil der Anlagen errichtet worden, die den Zuschlag bekommen hatten. „Systemwechsel und Experimente mit Auktions-, respektive Ausschreibungsdesigns führen fast notgedrungen zu Einbrüchen beim Ausbau der Erneuerbaren, wie die internationalen Erfahrungen zeigen“, heißt es in der Stellungnahme.

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"Ende der Wende?", UZ vom 10. Juni 2016



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