Einziehung von Geldern unverhältnismäßig

„Auch wenn das Gesetz die Einbehaltung einer präventiven Sicherheitsleistung zur Begleichung eventueller Verfahrenskosten oder Strafen ermöglicht, erscheint dieses Vorgehen der Polizei äußerst fragwürdig“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, mit Blick auf die Regelung, Flüchtlinge zur Abgabe von mitgebrachtem Geld oder Wertsachen zu verpflichten, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird. „Schließlich werden Verfahren wegen unerlaubter Einreise nach Stellung des Asylantrages ohnehin eingestellt. Und Gelder für die Begleichung der Kosten einer späteren Abschiebung einzubeziehen, ist aus meiner Sicht ebenfalls unverhältnismäßig. Wer Asyl beantragt, nutzt ein Grundrecht. Das darf – auch im Ablehnungsfall – nicht mit Kosten für den Flüchtling verbunden sein“. Ulla Jelpke weiter:

„Flüchtlingen auch noch den Familienschmuck abzunehmen, finde ich geradezu herzlos. Denn dabei handelt es sich oftmals um die wenigen Erinnerungsstücke an zurückgelassene Angehörige. Aus sozialrechtlicher Sicht darf meines Erachtens nach das Vermögen eines Flüchtlings nicht einfach von den Behörden eingezogen und verrechnet werden. Schließlich ist im Asylbewerberleistungsgesetz ja vorgesehen, dass ein Flüchtling erst einmal sein eigenes Geld aufbraucht, bevor er einen Anspruch auf öffentliche Zuwendungen hat.

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"Einziehung von Geldern unverhältnismäßig", UZ vom 29. Januar 2016



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