Die SPD wirbt für ihr Einwanderungsgesetz

Einwanderung nach Nützlichkeit?

Von Nina Hager

Die Aussichten der deutschen Wirtschaft für 2018 sind gut. Doch die Unternehmerverbände beklagen nicht nur „politischen Stillstand“ Sie bemängeln, dass qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. DIHK-Präsident Eric Schweitzer forderte kürzlich unter anderem eine gezielte Zuwanderung in Ausbildung und Arbeit. „Nötig ist ein Einwanderungsgesetz“, meint auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.

Dabei gibt es schon lange entsprechende gesetzliche Regelungen. Ein Zuwanderungsgesetz wurde noch unter der Schröder-Fischer-Regierung beschlossen, später erweitert. Die alten Regelungen sollen nun „angepasst“ werden. CDU und CSU einigten sich Anfang Oktober 2017 deshalb auf ein „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“, dessen Entwurf noch nicht vorliegt. „Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt“, hieß es damals in einer Erklärung. Voraussetzung für die Zuwanderung sei der Nachweis eines Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Eine „Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“ dürfe es nicht geben. Beschlossen wurde, zugleich eine Obergrenze einzuführen und den Familiennachzug für subsidiäre geschützte Flüchtlinge auszusetzen. In dieser Woche verschärfte die CSU ihre entsprechenden Forderungen.

Anfang November brachte die SPD-Fraktion in den Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte ein, an dem die bevorstehenden Sondierungsgespräche mit der Union gewiss nicht scheitern werden. Die Positionen liegen hier gar nicht so weit auseinander. Denn auch bei der SPD hieß es – bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs Anfang November –, Deutschland sei dringend auf die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen. Andrea Nahles erklärte in diesem Zusammenhang, es müsse Klarheit geben, wer kommen und wer nicht kommen könne. Sie meinte zwar, das Asylrecht sei durch ein solches Gesetz nicht betroffen: Deutschland müsse seine „humanitäre und rechtliche Verpflichtung gegenüber Schutzsuchenden und politisch Verfolgten erfüllen“. Aber die Suche nach einem Arbeitsplatz sei kein Asylgrund. Damit werden auch durch die SPD – bis auf wenige Ausnahmen – all jene ausgeschlossen, die vor der Not, vor Arbeits- und Zukunftslosigkeit aus ihren Ländern fliehen.

Der SPD-Entwurf ist ein Konzept für ein Einwanderungsbeschränkungsgesetz. Er würde zudem dazu beitragen hochqualifizierte Fachkräfte aus wirtschaftlich schwächeren Ländern, wo sie dringend gebraucht werden, abzuwerben. Ausgewählt wird nach einem Punktesystem, genauer: nach der Verwertbarkeit des „Humankapitals“, d. h. nach Nützlichkeit für das Kapital. Abhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt solle dann der Bundestag jährlich neu festlegen, wie viele Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen können. Anfangs sollten jährlich 25 000 Personen zur Jobsuche oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus Ländern außerhalb der Europäischen Union einreisen dürfen. Das Punktesystem berücksichtige Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte der Bewerberinnen und Bewerber.

Für Linke sollte ein „Einwanderungsgesetz“ eigentlich überhaupt nicht annehmbar sein. Denn „wer einem Einwanderungsgesetz zustimmt, muss auch bereit sein, Einwanderungsquoten festzulegen und die Überschreitung der Quoten durch die polizeiliche und militärische Abschottung der Grenzen und die Abschiebung … zu bekämpfen“ (Aus dem Beschluss des DKP-Parteitages 1996 „Flüchtlinge schützen – Fluchtursachen bekämpfen – Solidarität im antiimperialistischen Kampf“). Von der SPD-Linken gab es bislang offenbar noch keinen Widerspruch. Und aus der Partei „Die Linke“? Die Sprecherin der Linkspartei in der Debatte über den SPD-Entwurf im Bundestag am 22. November, Zaklin Nastic, lehnte jegliche Einwanderungsgesetzgebung ab. In der Partei gibt es jedoch inzwischen eine Debatte über eine eigene „Konzeption zu einer linken Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebung“.

Diese Konzeption wurde bereits Anfang 2017 vorgestellt – erarbeitet durch eine Projektgruppe im Auftrag der Landtagsfraktionen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Wahlkampf blieb man bei den konsequenten, solidarischen, internationalistischen Positionen des eigenen Parteiprogramms. Anfang Dezember beriet dann aber der Parteivorstand über die Konzeption, danach die Bundestagsfraktion. Jetzt soll sie in der Partei diskutiert werden. Doch mit welchem Ziel? Der Veränderung programmatischer Grundsätze in dieser Frage? Und damit der Herstellung der Regierungsfähigkeit auf Bundesebene? Im vorliegenden Entwurf heißt es beispielsweise wie bei der SPD, dass es „im ureigensten deutschen Interesse“ läge, „für qualifizierte und talentierte Fachkräfte“ attraktiver zu werden, „die wir in Zukunft unabweisbar brauchen werden“. Im Konzept wird dann sogar die Möglichkeit einer „zwangsweisen“ Abschiebung erwogen. Auch Dublin III wird nicht in Frage gestellt.

Entschiedene Kritik kam von der Kommunistischen Plattform und von Ulla Jelp­ke (MdB), die in einem in der „jungen Welt“ am 18. Dezember gleichfalls veröffentlichten Kommentar u. a. feststellte: „Eine Linke mit antikapitalistischem Anspruch darf keine Mitverantwortung für die Verheerungen des Kapitalismus einschließlich Flucht und Migration übernehmen. Und sie darf sich auch nicht zur Vollstreckerin von daraus resultierenden angeblichen Sachzwänge machen …“

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"Einwanderung nach Nützlichkeit?", UZ vom 5. Januar 2018



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