Vor gut zehn Wochen hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ihren Tarifabschluss durchgesetzt. Zum zweiten Mal in Folge konnte die EVG das Hauptanliegen der Mitglieder nach Arbeitszeitverkürzung in Form eines Wahlmodells durchsetzen. Das Wahlmodell beinhaltet die Verkürzung der Arbeitszeit durch die Entscheidung eines Beschäftigten, bei gleichem Lohn eine Wochenstunde (ab 2020 zwei Wochenstunden) weniger zu arbeiten oder sechs Tage (ab 2020 zwölf Tage) mehr Urlaub im Jahr zu wählen. Alternativ erhält der Beschäftige die Differenz ausgezahlt. Neben Lohnerhöhungen, Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge und Zulagen wurden über 30 Detailforderungen durchgesetzt.
Mitte Januar stimmte der Bundesvorstand den Vereinbarungen zu. Inzwischen wird die Tarifauseinandersetzung ausgewertet und an der Umsetzung gearbeitet, in der insbesondere auf den Personalausgleich geachtet wird. Es wird eine überaus positive Bilanz gezogen, und das nicht nur, weil die Mitglieder mit dem Ergebnis zufrieden sind.
Die EVG hatte bereits vor der Tarifrunde 2016 begonnen, ihre Forderungsaufstellung und den Tarifkampf auf eine immer breitere Einbeziehung der Mitglieder einzustellen und auf die aktive Beteiligung zu setzen. Nach den ersten Diskussionen in Betriebsgruppen oder auf regionaler Ebene, der Durchführung von Zukunftswerkstätten, offenen Sitzungen der Tarifkommission und einer Mitgliederbefragung waren die Forderungen gesetzt und schon bei Verhandlungsbeginn eine breite Sensibilisierung vorhanden.
Die Mobilisierung begann mit dem Angebot von Streikschulungen. Die Verhandlungsrunden wurden mit Aktionen begleitet. Hierbei setzte man auf Experimente, deren Ausgang nicht klar war. So rief der Vorstand beispielsweise die Mitglieder zu einem „Tag des Lärms“ zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dezentralen Aktionen auf. Im Nachgang war aus der EVG-Zentrale zu hören, dass Unsicherheit herrschte, ob man sich auf die Eigeninitiative der Mitglieder verlassen könne. Die Resonanz war jedoch überwältigend. An über 400 Orten in Deutschland wurden kreative Aktionen dokumentiert und in Kurzfilmen an die Zentrale gesendet. Eine Viertelstunde lang wurde getrommelt, gepfiffen und getrötet, was das Zeug hielt. EVG-Mitglieder ließen auf Lokomotiven die Signalhörner erschallen und bei Werksfeuerwehren die Sirenen erklingen. Samba-Gruppen sorgten für Aufmerksamkeit, auch an und auf vielen Bahnhöfen waren Mitglieder aktiv. Dem Lärm folgten Lichtaktionen mit ähnlicher kreativer Resonanz.
Auch an den Verhandlungsorten wurde die Kampfbereitschaft demonstriert. Der Höhepunkt war der Tag des Warnstreiks – aufgrund des doch sehr kleinen hauptamtlichen Apparats war auch der Erfolg des Warnstreikaufrufs von Eigeninitiativen in den Betrieben abhängig. Es wurde wahrgenommen dass in nur eineinhalb Stunden die Bahnen bundesweit zum Stillstand kamen. Und so konnten nur drei Stunden Warnstreik dem Arbeitgeberverband deutlich machen: Wenn die EVG zum Streik ruft, reicht auch kein Notfahrplan mehr. Nach jeder Verhandlungsrunde wurden Dutzende Videokonferenzen durchgeführt, in denen die Verhandlungskommission über den Verlauf informierte.
Die beiden Tarifabschlüsse der EVG sind verschiedentlich kritisiert worden. Im Zentrum steht dabei das Wahlmodell, da der Beschäftigte in dem Jahr der Umsetzung zwar mit gleichem Lohn weniger arbeitet, aber keine Lohnerhöhung erhält. So beträgt der Reallohnverlust die Höhe der Inflation. Das Wesentliche an der Tarifbewegung der EVG ist jedoch, dass die Aufstellung von Forderungen und deren Durchsetzung in einem breiten demokratischen Prozess vollzogen wurde, in denen zigtausende von Mitgliedern einbezogen sind. Dies führte zur Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzung, die seitdem in allen Gewerkschaften wieder auf der Tagesordnung ist. Früher waren die Verhandlungen fast Geheimratstagungen und die Aufstellung der Forderungen auf die Kommissionen beschränkt. Das gehört der Vergangenheit an, und so trägt die Gemeinschaft der Mitglieder das Ergebnis – mit allen Kompromissen, und dennoch ist im Kern der Mitgliederwille umgesetzt.