Einreisestopp außer Kraft

Nach zwei gerichtlichen Rückschlägen für den US-Präsidenten wird nun vermutlich der Oberste Gerichtshof des Landes entscheiden müssen. Ein Berufungsgericht hatte letzte Woche Sonntag einen Eilantrag der Regierung abgelehnt, die Visa-Sperren für Einwohner von sieben muslimischen Staaten wieder in Kraft zu setzen. Die Entscheidung des Richters James Robart bleibt damit zunächst gültig.

Nach dem endgültigen Urteil des Berufungsgerichts besteht die Möglichkeit, bis vor den Supreme Court zu ziehen. Spätestens dann geht es um die Frage, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist. Bisherige gerichtliche Schritte beziehen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache entschieden worden ist.

Am 27. Januar hatte der Präsident mit seinem Dekret unter anderem einen befristeten Einreisestopp für alle Flüchtlinge sowie Menschen aus sieben islamischen Ländern verfügt. Durch neue gründliche Überprüfungsmechanismen solle sichergestellt werden, dass keine Landesfeinde in die USA gelangten, sagte Trump zur Begründung. Der Erlass wurde gleich vor mehreren Gerichten angefochten.

Das Außenministerium war nach dem Richterspruch aus Seattle gezwungen, die Annullierung von Visa für 60 000 bis 100 000 Betroffene rückgängig zu machen. Das Heimatschutzministerium ordnete seinerseits an, „alle Aktionen zur Umsetzung“ des Trump-Dekrets auszusetzen, wie es in einer amtlichen Mitteilung hieß.

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"Einreisestopp außer Kraft", UZ vom 10. Februar 2017



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