Einheitliche Entlohnung

Werner Sarbok im Gespräch mit Detlev Beyer-Peters

Am 25. Oktober beginnen die Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP über die Entlohnung in der Altenpflege auf Bundesebene. Bis Ende des Jahres soll ein Tarifvertrag abgeschlossen werden. Die UZ sprach mit Detlev Beyer-Peters, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission.

UZ: Ziel der Gewerkschaft bei diesen Verhandlungen ist ein allgemeingültiger Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege. Warum ist der notwendig, zudem gerade das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ verabschiedet wurde?

Detlev Beyer-Peters: Das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ hat der Bundestag einen Tag vor den Verhandlungen verabschiedet. Das ebnet überhaupt den Weg für einen solchen Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, der durch Verordnung oder Gesetz der Bundesregierung in Kraft treten würde.

Das heißt, es ist kein Tarifvertrag, dem sich die Mehrheit auf der Trägerseite der Altenpflege anschließen müsste, sondern es ist ein gesetzlicher Weg.

Ein Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege ist notwendig, weil es eine enorme Lohndifferenz unter den Trägern von Altenpflegeeinrichtungen gibt. Wir haben es hier mit Privaten zu tun, die in der Regel die schlechteren Löhne bezahlen. Wir haben es weiter mit Wohlfahrtsverbänden zu tun und dem Öffentlichen Dienst, die noch mit am besten bezahlen.

Allerdings betreibt der Öffentliche Dienst kaum noch Altenpflegeheime. Im Zuge der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes sind kommunale Pflegeeinrichtungen weitgehend privatisiert oder in GmbHs überführt worden. Der größte Teil der Altenpflegeeinrichtungen liegt in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, etwa 25 Prozent in den Händen von Privaten.

Wir wollen regeln, dass die Entlohnung der Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen sich an die Tarifverträge annähert, die einen besseren Lohn vorsehen. Auch deshalb, weil die  Konkurrenz unter den Altenpflegeeinrichtungen derzeit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Entsprechend niedrig sind die Löhne.

UZ: Müsste ver.di dann nicht alle Arbeitgeber an den Verhandlungstisch kriegen? Bisher gab es auf Seiten der Arbeitgeber aber ein paar leere Plätze.

Detlev Beyer-Peters: Der ver.di-Verhandlungskommission gegenüber saßen Vertreter der AWO, Vertreter der Volkssolidarität und Vertreter der

Diakonie Niedersachsen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband war nicht dabei, aber das kann sich ändern. Die Kirchen fehlten erwartungsgemäß, sie beteiligen sich nicht an Tarifverhandlungen, aber sie werden das Projekt wohlwollend unterstützen, so nenne ich das mal.

Völlig überrascht hat uns, dass sich der Verband Kommunaler Arbeitgeber, also der Öffentliche Dienst, nicht beteiligen will, ebenso wenig wie das Deutsche Rote Kreuz. Das ist jetzt nicht die Masse an Trägern, aber das ist natürlich schon ein Hammerschlag, wenn also ausgerechnet der Öffentliche Dienst nicht mit am Tisch sitzt, um so einen Tarifvertrag auf so breite Schultern wie möglich zu stellen.

UZ: Und die Privaten waren auch nicht dabei?

Detlev Beyer-Peters: Die Privaten haben natürlich gefehlt, das war klar. Sie sträuben sich, weil sie den Pflegemindestlohn favorisieren. Parallel finden auch noch Verhandlungen um einen Pflegemindestlohn statt. Das ist aber keine Tarifverhandlung, da geht es ja um eine Verordnung der Bundesregierung, die einen Pflegemindestlohn festlegt. Und der ist relativ niedrig, unserer Meinung nach zu niedrig. Und die Privaten favorisieren natürlich den Pflegemindestlohn, weil das ihre Gewinnspanne nicht sehr stark einengt. Die Ergebnisse der Verhandlungen, die wir mit den anderen Arbeitgebern führen, werden, davon bin ich überzeugt, höher liegen als der Pflegemindestlohn. Das schreckt die Privaten natürlich ab.

Die privaten Arbeitgeber haben 2015 einen Arbeitgeberverband gegründet, der ver.di Verhandlungen angeboten hat. Sie haben die allgemeinen Vertragsrichtlinien in Kraft gesetzt als Tarifvertragsersatz, wo die Löhne in der Regel bei den Pflegefachkräften 20 Prozent niedriger sind als im Öffentlichen Dienst, bei den Pflegehilfskräften sind sie sogar 30 Prozent niedriger. Das zeigt die Spanne auf, die da besteht. Es gibt Träger, die noch weniger bezahlen.

Wir haben ja den allgemeinen Mindestlohn von 9,91 Euro. Für die Pflege selber liegt dieser zurzeit bei 11,05 Euro, im Osten bei 10,55 Euro. ver.di fordert natürlich einen höheren Lohn als diesen Pflegemindestlohn. Der orientiert sich an der Höhe des Öffentlichen Dienstes, würde also beispielsweise bei den Beschäftigten ohne Ausbildung bei etwa 13,50 Euro liegen und bei dreijähriger Ausbildung bei 16,70 Euro pro Stunde. Die privaten Träger wollen, und hier liegt das Problem, einen Gewinn erwirtschaften, der ist umso höher, je niedriger die Löhne bei den Beschäftigten liegen.

UZ: Aber die fehlenden Arbeitgeber in der Verhandlungsrunde können jetzt nicht verhindern, dass der angestrebte Tarifvertrag abgeschlossen wird?

Detlev Beyer-Peters: Der Tarifvertrag könnte nicht unterlaufen werden. Wenn ein solcher Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz tatsächlich per Gesetz in Kraft treten würde, dann hätte er bindende Wirkung für alle Altenpflegeeinrichtungen und für die Beschäftigten, für die er abgeschlossen ist. Das  einzige, was die privaten Arbeitgeber machen könnten – und ich meine, sie hätten das schon mal durchklingen lassen –, ist zu versuchen, gegen die gesetzliche Regelung zu klagen.

UZ: Welchen Verhandlungsstand habt ihr erreicht?

Detlev Beyer-Peters: Wir haben es mit der ersten Verhandlung zu tun. Man hat sich über Grundsätze verständigt, die sich auf diese ganze Verfahrensweise mit dem neuen Gesetz beziehen.

Außerdem hat ver.di ihre Forderung nach einem Tarifvertrag für alle Beschäftigten in den Altenpflegeeinrichtungen erst einmal vorgestellt. Aber von einem Verhandlungsstand zu sprechen, wäre viel zu früh. Es werden auf jeden Fall schwierige Verhandlungen werden. Es wird eine ständige Zerreißprobe geben zwischen den Tarifforderungen der Gewerkschaft ver.di und dem, was an Mindestlöhnen gezahlt werden muss und was die verhandelnden, tarifabhängigen Arbeitgeber bereits jetzt schon zahlen.

Was aber wichtig ist: Man hat sich darauf verständigt, einen Tarifvertrag für Auszubildende abzuschließen, unabhängig vom Arbeitnehmerentsendegesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass der größte Teil der Arbeitgeber in der Altenpflege möglichst die gleiche Auszubildendenvergütung bezahlt.

UZ: Wie sollte aus deiner Sicht die angemessene Betreuung pflegebedürftiger älterer Menschen finanziert werden?

Detlev Beyer-Peters: Wenn dieser Tarifvertrag zum gesetzlichen Muss wird, werden die Kosten für die Altenpflege weiter steigen. ver.di will die Finanzierung der Pflegeversicherung auf völlig neuer Grundlage und fordert eine Pflegevollversicherung.

Also steht die Frage, was kommt vom Staat selber? Was kommt über die Krankenkasse? Und was kommt von den Menschen, die noch arbeiten? Man muss auf jeden Fall die Einnahmenseite verbessern mit Hilfe diejenigen, die bisher noch gar nichts einzahlen oder die so viel Geld haben, dass sie es nicht zu zahlen brauchen.

UZ: Ein Aspekt ist dabei ja auch, dass die Arbeitgeber eigentlich fein raus sind, was die paritätische Bezahlung der Kosten der Altenpflege betrifft.

Detlev Beyer-Peters: Deswegen wird es am Buß- und Bettag Mitte November Aktionen von ver.di geben, die daran erinnern sollen, dass die Kosten im Grunde genommen durch die Beschäftigten alleine getragen wurden, weil ja dafür der Buß- und Bettag als freier Arbeitstag der Beschäftigten geopfert worden ist.

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"Einheitliche Entlohnung", UZ vom 1. November 2019



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