Das neue Schuljahr hat begonnen. In den Ferien wurde an vielen Schulen gearbeitet, nötige Reparaturen wurden ausgeführt. Neue Lehrer und Erzieher wurden eingestellt. Das reicht nicht. Vielerorts fehlt den Kommunen Geld, bleiben Lehrer- und Erzieherstellen unbesetzt. Stundenausfall, mangelnde Betreuung und Ausrüstung sind – vor allem in den Schulen in öffentlicher Trägerschaft – in vielen Regionen vorprogrammiert. Doch die Probleme beginnen bekanntlich bereits in den Kitas.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellte deshalb im Bundestagswahlkampf Anfang August konkrete Forderungen an die Politik. Die neue Bundesregierung müsse unter anderem ein Sanierungsprogramm für Schulen auflegen, den Ganztag durch mehr Schulsozialarbeiter verbessern und ein Kitaqualitätsgesetz erlassen. Die Gewerkschaft fordert auch eine höhere Entlohnung der Lehrkräfte. Die kommende Regierung müsse endlich mehr Geld in Bildung investieren (vgl. www.gew.de).
Doch es gibt ein grundgesetzliches Hindernis. Bildung ist in Deutschland Ländersache. Angeblich um „im Wettbewerb“ die besten Lösungen zu finden. Das wurde 2006 mit der Föderalismusreform verschärft und ein Kooperationsverbot festgeschrieben. D. h., dass sich der Bund nicht nur nicht in die „Bildungsangelegenheiten“ der Länder einmischen, sondern diese insbesondere auch nicht finanzieren darf. 2015 wurde das Kooperationsverbot zwar etwas gelockert, doch das galt nur für Universitäten („Exellenzstrategie“). Obgleich mittlerweile der Bund auch Geld für Schulsanierungen bereitstellt, das aber bei weitem nicht reicht (der Städte- und Gemeindebund nennt einen Betrag von 32,8 Milliarden Euro, der bundesweit nötig wäre), wollen die Unionsparteien – folgt man ihrem „Regierungsprogramm 2017-2021“ – den Status quo nach den Bundestagswahlen beibehalten: Schulbildung bleibt Ländersache. Gleichzeitig redet man von „gesamtstaatlicher Verantwortung“ und davon, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die Gleichwertigkeit von Bildung voraussetze. Bundesweit einheitliche Standards gibt es aber nicht, wie auch keine einheitlichen Lehrpläne.
Das Wort Kooperationsverbot taucht übrigens – wie bei der FDP – an keiner Stelle im Wahlprogramm der Union auf. Damit aber der Bund Länder und Kommunen unterstützen kann, so die GEW, muss das Kooperationsverbot auch für den Bereich der allgemeinen Bildung fallen.
Die SPD will dementsprechend – wie die Grünen – das Kooperationsverbot abschaffen. Noch deutlicher wird die Partei „Die Linke“: „Wir wollen das Kooperationsverbot komplett aufheben und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern.“
Dass Geld in der Bildung fehlt, merken vor allem Familien, die ihre Kinder nicht auf Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft schicken können. Und das ist die große Mehrheit. Hier versprechen die Unionsparteien sehr allgemein: „Durch einen neuen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung im Grundschulalter schaffen wir eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass dieser wichtige Bildungsabschnitt für möglichst viele Kinder erfolgreich verläuft – auch für diejenigen aus bildungsferneren Schichten.“ Die CSU verspricht in ihrem „Bayernplan“: Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschule. … Wir wollen einen massiven Ausbau von Angeboten für die Ganztagsbetreuung, die Mittags- wie Nachmittagszeiten und auch die Ferien abdecken.“ Doch die Ganztagsbetreuung allein wird das Problem nicht lösen. Die SPD verspricht dagegen gemeinsam mit den Ländern, den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen zu forcieren und den Ausbau der Schulsozialarbeit. Ziel ist auch hier ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. „In einem ersten Schritt werden wir das in den nächsten vier Jahren für Grundschulen durchsetzen“, heißt es im Wahlprogramm. Einig mit den Grünen und der Linkspartei dürfte man sich sein, eine gute frühkindliche Bildung für alle, den Ausbau der Ganztagsschulen, mehr Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrerinnen und Lehrer, eine Ausbildungsgarantie, gestärkte Hochschulen und den Ausbau der Weiterbildung durchzusetzen. Die SPD fordert zudem Gebührenfreiheit von der Kita bis zum Uni-Abschluss. Die Linkspartei fordert die Abschaffung aller Gebühren im öffentlichen Bildungssystem. Die Grünen wollen über 15 Milliarden für die Sanierung und den Schulneubau investieren, in die „Zukunft aller im Land“.
Die Grünen stellen dabei in ihrem Wahlprogramm fest: „Es ist ein Skandal, dass es für Kinder aus Arbeiterfamilien bei uns so schwierig ist, aufzusteigen.“ Einig mit der Linkspartei ist man sich sicher, wenn diese in ihrem Wahlprogramm erklärt: „Unser Ziel ist, dass alle die gleichen Chancen auf und den gleichen Zugang zu Bildung haben, ein Leben lang. Durch den Zugang zu Bildung sollen soziale Benachteiligungen abgebaut, nicht noch verstärkt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden.“ Die SPD verspricht den Zugang zu Bildung für alle Kinder und gleiche Förderung aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu verbessern. Die Unionsparteien wollen sich dagegen lediglich für mehr „Durchlässigkeit“ zwischen Schultypen und Ausbildungswegen einsetzen, die FDP will zwar gleiche „Zugangschancen“, zugleich aber Bildungsgutscheine verteilen.
Die Forderung „Eine Schule für alle“ findet sich, bei dieser Durchsicht, nur im Wahlprogramm der Linkspartei. Wesentliche Ursache der sozialen Spaltung sieht die Partei im Zusammenhang mit der Bildung in der frühen Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Schulformen. Aber auch die Grünen fordern den gezielten „Auf- und Ausbau von Gesamt- beziehungsweise Gemeinschaftsschulen“. Besonders wichtig sind beiden Parteien längeres gemeinsames Lernen sowie inklusiver Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung – und dass die Kinder von Flüchtlingen entsprechend umfassend gefördert werden.