Der neue VS-Bericht wurde wenige Tage vor dem G20-Gipfel vorgelegt

Eine Säule wehrhafter Demokratie?

Von Nina Hager

Überwachung hat enorme Dimensionen

Überwachung hat enorme Dimensionen

( Martin Berk/pixelio.de)

Laut Bundesinnenminister de Maiziére ist das Bundesamt für Verfassungsschutz „mit seinen vielfältigen Aufgaben eine tragende Säule unserer wehrhaften Demokratie“. Jedenfalls behauptet der Minister das auch im Vorwort zum VS-Bericht für 2016, der jüngst in Berlin vorgestellt wurde. André Hahn (Partei „Die Linke“), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), erklärte dagegen nach der Vorstellung des Berichtes, das Bundesamt für Verfassungsschutz schütze nicht die Verfassung, „sondern unterläuft vielfach die darin gewährten Grund- und Bürgerrechte. Er ist ein Fremdkörper in der Demokratie und gehört daher perspektivisch abgeschafft.“

Im Bericht ist viel von – tatsächlichen wie angeblichen – Bedrohungen die Rede. Genannt werden Islamisten u. a., „Rechtsextremisten“, „Linksextremisten“. Ihre Gewaltbereitschaft und die Anzahl „gewaltbereiter Extremisten“ sei weiter gestiegen. Die Salafistenszene erlebe einen ungebremsten Zulauf. Mit 680 Gefährdern gebe es „so viele wie nie zuvor“. Kein Wort wird in diesem Zusammenhang im Bericht zur eigenen Verantwortung und zum eigenen Versagen zum Beispiel im Hinblick auf das Attentat am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 verloren.

Die Zahl „rechtsextremer“ Gewalttaten nahm, so die Aussage des Berichtes, 2016 weiter zu. Im vergangenen Jahr wurden 1 600 gezählt. Das waren fast 14 Prozent mehr als 2015. Insbesondere wird auf den Anstieg bei der Zahl versuchter Tötungsdelikte und die hohe Zahl von Körperverletzungen und Brandstiftungsdelikten verwiesen. Die Anhängerschaft „rechtsextremistischer“, also faschistischer Gruppierungen und Parteien wie der NPD u. a. stieg 2016, trotz schwerer Rückschläge vor allem für die NPD, insgesamt auf mehr als 23 000. Davon gelte mehr als die Hälfte als gewaltbereit. Neu im Verfassungsschutzbericht tauchen die „Reichsbürger“ und die „Selbstverwalter“ auf. Angeblich ist aber nur ein geringer Teil dieser Szene dem „Rechtsextremismus“ zuzuordnen.

Der Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene bleibt im VS-Bericht unerwähnt. Als wäre nicht schon längst bekannt, welchen Anteil der Verfassungsschutz an den Taten der NSU hatte. André Hahn erklärte: „Mit seiner V-Leute-Politik hat der Verfassungsschutz ein gehöriges Maß an Mitverantwortung für den Zuwachs an Rechtsextremisten und den von ihnen ausgehenden Gewalttaten (+ 13,6 Prozent). Hätte es nicht den dramatischen Vorfall um den von einem Reichsbürger erschossenen Polizisten gegeben, würde der Verfassungsschutz wohl bis heute nichts von dem Thema wissen wollen. Die Gefahr von rechtsterroristischen Gruppen wie Combat18 oder Blood&Honour wird weiterhin nicht ernst genommen – und das, obwohl man bis heute nicht dementiert hat, dass der Deutschlandchef von Blood&Honour ein V-Mann war.“

Genannt werden im Bericht zudem – aber ohne Beweise – Gefährdungen durch Geheimdienste anderer Staaten, vor allem Russlands, Chinas und des Irans. Genannt werden Aktivitäten türkischer, syrischer und indischer Geheimdienste, die Abhöraktionen der NSA und anderer westlicher Geheimdienste dagegen wie auch die anhaltende Wirtschaftsspionage „umschrieben“.

Im vergangenen Jahr gab es laut Verfassungsschutz zwar weniger linksextremistische Straf- und Gewalttaten, aber mit 28 500 Personen so viele „Linksex­tremisten“ wie nie zuvor, denen es – wie im Bericht wieder behauptet wird – „bei allen Aktionen nicht etwa darum“ gehe, „gesellschaftliche Probleme zu lösen“. Sie würden angeblich versuchen, „gesellschaftliche Konflikte im Sinne ihrer revolutionären Ziele zu instrumentalisieren: Sie beteiligen sich an gesellschaftlichen und politischen Debatten und Protestaktionen, um ihre linksextremistischen Positionen zu popularisieren und neue Mitglieder oder Sympathisanten zu gewinnen. Ihr wirkliches Ziel, die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, verlieren sie dabei nicht aus den Augen“. Um das „zu beweisen“ folgt dann unter anderem eine bunte Aufzählung: Neben Linksautonomen, Anarchisten und anderen wie beispielsweise die Umweltaktivisten von „Ende Gelände“ werden, wie in jedem Jahr, dann in der Langfassung des VS-Berichts auch linke Parteien wie die DKP genannt, die SDAJ, Zusammenschlüsse in der Partei „Die Linke“ (so die Kommunistische Plattform, die Sozialistische Linke, Cuba Si, das Marxistische Forum, Antikalitalistische Linke, Geraer/Sozialistischer Dialog, Marx 21), sowie auch die „junge Welt“. Angeblich sind sie alle auf „Gewalt orientiert“ oder unterstützen diese. Zu „Gewalt“ zählt dabei ganz offensichtlich schon die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration. Im Hinblick auf den G20-Gipfel sei zudem mit einem Anstieg der Gewalt zu rechnen, warnte die Behörde.

Übrigens: Bundesinnenminister de Maiziére und VS-Chef Maaßen stellten in diesem Jahr den Verfassungsschutzbericht für 2016 erst am 4. Juli vor – und nicht wie in den Jahren zuvor Ende Juni. Der 4. Juli, das war nur zwei Tage vor der „Welcome to Hell“-Demo in Hamburg. Das Verbot von Übernachtungscamps wurde – auch gegen Gerichtsbeschlüsse – von der Polizei weitgehend durchgesetzt, Wohnungen von G20-Gegnern durchsucht, große Bereiche der Innenstadt abgeriegelt und zu Hochsicherheitszonen erklärt. Dass der VS-Bericht dieses Mal etwas verspätet vorlegt wurde, war – auch angesichts dieser Konstellation – doch trotzdem sicher keine Absicht. Hatte da vielleicht der zuständige Referent im Innenministerium sein O. K. vergessen? Oder war es in diesem Jahr so schwierig, neben neuen Aussagen die alten Textbausteine in das Dokument einzubauen? Oder wollte man so kurz vor dem Gipfel und angesichts der geplanten Gegenprotesten nicht doch noch einmal richtig Stimmung machen?

Für André Hahn war jedenfalls schon am 4. Juli klar: „Es wird nicht lange dauern, dann werden der Innenminister und sein Verfassungsschutzpräsident auf Basis der heute vorgestellten Zahlen weitere Forderungen erheben.“ Das dauerte keine fünf Tage …

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"Eine Säule wehrhafter Demokratie?", UZ vom 14. Juli 2017



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