Das Gutachten des Bundestages vom Mai bietet dafür keinen Ansatz

Ein Untersuchungsausschuss gegen Merkel?

Von Nina Hager

Politiker der AfD erklärten am Wahlabend, man werde nach dem Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu Merkels Flüchtlingspolitik beantragen. Als Allererstes. Alexander Gauland hatte bereits in der Woche zuvor auf einer Pressekonferenz in Berlin betont, es sei „dringend notwendig“, im Bundestag die politischen Hintergründe zur Flüchtlingskrise aufzuarbeiten, um dann „zu einem klaren juristischen Ergebnis zu kommen“. Schon zuvor hatte die AfD Merkel in dieser Frage mehrfach Rechtsbruch vorgeworfen. Kanzlerin Merkel gab sich noch am Wahlabend gelassen: Sie fürchte keinen Untersuchungsausschuss.

Die AfD nutzt das Flüchtlingsthema, und nicht nur im Osten, seit vielen Monaten mit Erfolg, um Stimmung zu machen und vor allem Wählerinnen und Wähler zu gewinnen. Bereits im Oktober 2015 stellte der AfD-Parteivorstand Strafanzeige gegen Angela Merkel. Erfolglos. Ausgerechnet in der Woche vor den Wahlen erhielt die Partei aber unerwartete – und gewiss so auch nicht beabsichtigte – Hilfe. Die Zeitung „Die Welt“ hatte ein angeblich völlig unbekanntes und neues „brisantes“ Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages „entdeckt“. Es liege der Zeitung vor, gab man sich wichtig. – Und so konnte AfD-Chef Jörg Meuthen am Wahlabend behaupten, „jetzt“ sei ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags herausgekommen, „das ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, die Frau Merkel gerade eben erneut verteidigt hat, massiv in Frage stellt“.

Daran ist nichts wahr. Das „Gutachten“ wurde bereits am 24. Mai auf den Seiten des Bundestages unter „Fachinformationen und Analysen“ unter dem Titel „Einreiseverweigerung und Einreisegestattung nach § 18 Asylgesetz“ (WD 3–109/17) veröffentlicht. Und war damit allen Internetnutzern frei zugänglich. Die Gutachter kommen darin auch zu gar keinem abschließenden Ergebnis: Verschiedene Rechtsauffassungen werden gegenübergestellt, andere Gutachten zitiert, ohne Position zu beziehen. Es wird nicht angezweifelt, dass es für die Entscheidungen der Bundesregierung keine Rechtsgrundlage gegeben habe, sondern nur, dass nicht eindeutig geklärt sei, auf welche Rechtsgrundlagen sich die Bundesregierung nun berufe. Es gehe also eher darum, wie die Maßnahme der Regierung rechtlich begründet worden sei. Es wird dabei zudem auch auf Lücken im Dublin-III-Vertrag verwiesen, also auf die Verantwortung der EU. In diesem Zusammenhang nur ein Beispiel aus dem im Text: „Vor diesem Hintergrund kann bei einem massenhaften Zustrom von Asylsuchenden die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung zur Verfahrensbeschleunigung sinnvoll sein, insbesondere um eine Notsituation … zu bewältigen.“

Im Tagesschau-Faktenfinder vom 25. September wurde ergänzt: „Die Bundestagsjuristen schreiben unter anderem, man ‚könne argumentieren’, dass eine so weitreichende Entscheidung der parlamentarischen Zustimmung bedurft hätte. ‚Die grundsätzlich plausible Pflicht des Gesetzgebers, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen, lässt sich im konkreten Fall allerdings nur schwer ermitteln.’ Dann listen die Juristen Argumente für beide Positionen auf.“ Das Gutachten bleibt also auch in dieser Frage unbestimmt. „Die Welt“ hatte behauptet, dass die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nahegelegt haben, dass das Parlament der Masseneinreise im Herbst 2015 hätte zustimmen müssen.

Wenn „Die Welt“ damit der CSU und bestimmten Kreisen in der CDU im Wahlkampfendspurt helfen wollte, dann ist das wohl mächtig „nach hinten“ losgegangen. Ein Punkt für die AfD. Richtig war in dem Artikel der Zeitung aber, dass das Gutachten im Auftrag von Sevim Dagdelen (MdB, Partei „Die Linke“) erstellt wurde. Die Fraktion der Partei „Die Linke“ und auch Sevim Dagdelen hatten in den vergangenen Jahren die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition immer wieder vor allem deshalb kritisiert, weil diese mitverantwortlich ist für die Abschottungspolitik EU-Europas. Ebenso beanstandet wurde, dass die in das Land gekommenen Flüchtlinge nicht nur unzureichend integriert, sondern die Städte und Gemeinden dabei meist alleingelassen wurden. Statt dessen wurde ein „Flüchtlingsabkommen“ mit der Türkei geschlossen, wurden durch die Regierung ständig die Asylgesetzgebung und Abschieberegelungen verschärft usw.

Übrigens hatte ja auch die FDP im Wahlkampf angekündigt einen Untersuchungsausschuss zur „Flüchtlingskrise“ zu beantragen: Sollte sie Oppositionspartei werden. Wenn nicht, dann will sie für ein „Einwanderungsgesetz“ – im Kapitalinteresse – eintreten. Das mit der Opposition könnte sich erledigt haben.

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"Ein Untersuchungsausschuss gegen Merkel?", UZ vom 6. Oktober 2017



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