Die Wiesn-Nachlese aus der aktuellen Ausgabe von „Auf Draht“

Ein Toter stört da nur

Klaus Uszkoreit

Der 20-jährige Rumäne, der den Auftrag hatte, den Looping-Zug zu putzen, wurde am Montag vor dem diesjährigen Wiesn-Start von einem der Wagen unter die Gleise geschleudert. Kurz darauf erlag er seinen schweren Verletzungen. Wie konnte es dazu kommen?

Laut Polizei haben Zeugen kurz zuvor die Durchsage gehört, dass eine Probefahrt stattfinden wird. Warum der putzende Mitarbeiter daraufhin nicht den Gefahrenort verlassen hat, muss geklärt werden. Naheliegend ist, dass er die Durchsage nicht gehört oder nicht verstanden hat.

Folgerichtig erklärte die Polizei am darauffolgenden Tag, dass im Rahmen der Ermittlungen auch untersucht werden soll, „ob jemand für den Unfall verantwortlich gemacht werden muss, zum Beispiel wegen Fahrlässigkeit. In diesem Fall könnten die Ermittlungen in ein Strafverfahren münden“, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ).

Für diesen Fall wäre zum Beispiel Paragraf 9 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes heranzuziehen: „Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.“

Noch vor irgendeinem Ermittlungsergebnis interpretierte der Wiesnchef und Oberbürgermeisterkandidat Clemens Baumgärtner (CSU) die geltenden Gesetze auf seine eigene Art. Auf der Pressekonferenz einen Tag nach dem Tod des jungen Rumänen bezeichnete er den Betriebsunfall als bedauerlich und als ein Versehen des Mitarbeiters: „Der Unfall erinnert uns daran, dass während der Wiesn jeder auf sich selbst aufpassen muss (…).“

Hotels nochmal davongekommen

Von der Klage der Stadt München und von anderen bayerischen Städten gegen das Verbot, eine Bettensteuer für Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu erheben, hört man gar nichts mehr. Diese Steuer ist eine international übliche kommunale Einnahmequelle.

Eigentlich war das ja zu befürchten, da die Tourismuslobby im Stadtrat schon im vergangenen Jahr gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Die Hotelbesitzer aus der ganzen Welt, von München und Bahrain bis Wien, USA und Honkong, denen die großen Hotels in München gehören, können aufatmen. Von den Profiten, die sie mit Häusern wie dem Bayerischen Hof, dem Vier Jahreszeiten, DO&CO, Mandarin Oriental oder Rosewood machen, sollten sie einen kleinen Teil der Stadt gönnen, die ihnen die Gäste geradezu zuschaufelt.

Brauchen sie aber, dank Staatsregierung, bis heute nicht. Dafür erhebt sich bei der Gewerbesteuer, wenn sie überhaupt nach München geht, selbst bei maßvollen Summen das bekannte Jammergeschrei. Die Münchner Bevölkerung, die den aufgezwungenen Sparkurs der Stadtkasse ausbaden soll, hätte gern gewusst, auf welchem Schreibtischstapel die Klage des Münchner Stadtrats vor sich hinschlummert.

Etwas aufatmen könnten dann viele städtische Einrichtungen, die ihre Aufgaben kaum noch erfüllen können, von der Schule bis zum Volkstheater. Die geschätzten 80 Millionen Euro aus einer Übernachtungssteuer hätten die Lage ein wenig entschärft. Vor dem nächsten Touristenschub, spätestens vor der Wiesn im kommenden Jahr, sollte die Klage doch entschieden werden! Sonst wird der Rest an kommunaler Selbstverwaltung bald ganz beseitigt sein.

Dieser Beitrag erschien zuerst in „Auf Draht“, Zeitung der DKP München und der Gruppe Kommunistische Arbeiterzeitung (KAZ). Wir haben den Artikel redaktionell leicht bearbeitet.

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"Ein Toter stört da nur", UZ vom 1. November 2024



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