1956/57 wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstritten

Ein Streik, der 114 Tage dauerte

Von Florian Hainrich

In diesen Tagen jährt sich zum 60. Mal der Beginn des Streiks für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei ging es darum, die Lohnfortzahlung auch für Arbeiter durchzusetzen – zuerst nur für die Arbeiter auf den Werften und in der Metallindustrie. Wenig später wurde dieser Tarifvertrag zum Gesetz, das heute für viele selbstverständlich ist.

Was man sich heute kaum noch vorstellen kann, war in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts bittere Realität. Wenn ein Arbeiter krank wurde, bekam er erst mal kein Geld. Erst nach Ablauf der sogenannten Karenztage erhielt er Krankengeld. Angestellte hingegen bekamen ab dem ersten Krankentag Geld. Die sogenannten Karenztage wurden mit dem Mythos begründet, der Arbeiter sei seinem Wesen nach undiszipliniert und faul. Arbeiter würden dann massenhaft der Arbeit fernbleiben, so die Argumentation der Bosse. Doch 1956 entwickelte sich gegen diese Ungleichbehandlung Widerstand. Am 24. Oktober 1956 begann einer der längsten Streiks in der Geschichte der Bundesrepublik. Er dauerte 114 Tage bis zum 14. Februar 1957. Auch sonst unterschied sich dieser Streik von anderen Tarifkämpfen.

Von Beginn gab es Druck durch den Gesamtverband der Metallindustriellen, der einen Präzedenzfall befürchtete und vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verhindern wollte. 18000 Kollegen bei fünfzehn Werften und Maschinenbaubetrieben traten in den Streik. Es sollten im Laufe der Auseinandersetzung insgesamt 34 000 werden. Drei Schlichtungsangebote lehnten die Streikenden ab. Das erste, das vom Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, Kai Uwe von Hassel, stammte und keine der Kernforderungen der IG Metall berücksichtigte, wurde in einer Urabstimmung von 97,4 Prozent abgelehnt. Das des Arbeitsministers von Nordrhein-Westfalen, Johannes Ernst, lehnten immerhin 76,2 Prozent ab. Erst im vierten Anlauf gelang es der Gewerkschaftsführung, ein Ergebnis durchzusetzen, das aber auch weiterhin von einer Mehrheit abgelehnt wurde. Lediglich 39,7 Prozent stimmten für den Vorschlag. Damit war das notwendige Quorum von 25 Prozent plus eine Stimme erreicht.

Das Ergebnis reduzierte die Anzahl der Karenztage und stellt damit einen Schritt zur Lohnfortzahlung dar, wie wir sie heute kennen. Im Sommer 1957 stimmt der Bundestag unter Druck des Tarifergebnisses für das „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“. Dabei war keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern lediglich ein Zuschuss zum Krankengeld vorgesehen. Dieser Zuschuss stockte das Krankengeld auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf. Der Anspruch gegen den Arbeitgeber bestand erst ab dem dritten Tag der Krankheit und für bis zu sechs Wochen.

Vier Jahre später wurde durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“ der Krankengeldzuschuss so angehoben, dass der Arbeiter seinen Nettolohn erhielt, und es bestand nur noch ein Karenztag. Die Lohnfortzahlung für Arbeiter wurde erst 1969 durch das „Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung“ erreicht.

1956 waren von 62 366 Arbeitern, die in der Metallindustrie Schleswig-Holsteins beschäftigt waren, 44 856 Mitglieder der IG Metall. Das entspricht 71,9 Prozent. Dieser hohe Organisationsgrad war entscheidend. Aber der Kampf wurde auch deswegen gewonnen, weil es gelang, die Bevölkerung zu gewinnen und sie in die Auseinandersetzung einzubeziehen. So wurden die Menschen über den Streikverlauf informiert. Es gab Sammlungen, um die Lohneinbußen, die durch das niedrigere Streikgeld nicht ausgeglichen wurde, ein wenig erträglicher zu machen. Einen Höhepunkt erreichte diese Form der Solidarität, als die Kapitalisten versuchten, die Streikenden unter anderem über die sogenannte Streikweihnacht mürbe zu machen. So wurden z. B. Weihnachtsgeschenke für die Kinder der Streikenden gesammelt.

Zum Erfolg beigetragen hat die Geschlossenheit, die auch durch den rigorosen Umgang mit Streikbrechern mit Hilfe der solidarischen Bevölkerung erreicht wurde. Die Schlechterstellung der Arbeiter, die als generelle Ungerechtigkeit gegenüber den Arbeitern erkannt wurde, spielte ebenfalls eine Rolle. Die Werftarbeiter stritten für die Gleichheit von Arbeitern und Angestellten ganz allgemein. Das erklärt die große Solidarität der Bevölkerung mit dem Streik und den Streikzielen.

Angriff von 1996 scheitert

Vierzig Jahre später, also vor zwanzig Jahren, unternahm die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl einen Angriff auf die Lohnfortzahlung. Am 10 Mai 1996 wurden vier Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, in denen auch Änderungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes vorgesehen waren. Argumentiert wurde mit der wirtschaftlichen Entlastung der Unternehmen und – wie schon 1957 – mit dem angeblichen Missbrauch, frei nach dem Motto: die Leute feiern immer krank. Trotz Ablehnung durch den Bundesrat und heftiger Proteste der Gewerkschaften wurden die Gesetze am 13. September 1996 vom Bundestag mit absoluter Mehrheit beschlossen und traten am 1. Oktober 1996 in Kraft. Im Wesentlichen senkten sie die Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent. Etwas abgemildert wurde die Schlechterstellung der Lohnabhängigen durch die Tatsache, dass viele Tarifverträge eine 100prozentige Lohnfortzahlung vorsahen. Aber auch die wurden unter Beschuss genommen. Der damalige Chef von „Gesamtmetall“ Werner Stumpfe forderte die Mitgliedsbetriebe auf, die bestehenden Tarifverträge zu ignorieren und vom 1. Oktober an kranken Mitarbeitern den Lohn um 20 Prozent zu kürzen. Dem folgten nicht nur die Metallkapitalisten. Erst durch massiven Widerstand, der Verweigerung von Überstunden, mit Unterschriftensammlungen und Streiks konnte dieser Angriff abgewehrt werden. Zum 1. Januar 1999, unter der Regierung Schröder, wurden die Änderungen von 1996 weitgehend aufgehoben durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte.

Folgerungen heute

Es lässt sich feststellen, dass Tarifaus­einandersetzungen weit über reine Lohnkämpfe hinausgehen und erste Schritte auf dem Weg zu gesetzlichen Regelungen darstellen können. Das kann Jahre dauern, es kann auch immer wieder versucht werden, das Erreichte zurückzudrehen. Es zeigt sich aber, dass diejenigen, die Tarifauseinandersetzungen auf die Auseinandersetzung um Löhne beschränken wollen, weil gesellschaftliche Belange nun einmal über Gesetze zu regeln seien, einem Irrtum unterliegen und den Druck unterschätzen, den Streiks erzeugen können. Dafür allerdings bedarf es einer starken Verankerung der Forderung in den Belegschaften, aber auch in anderen Teilen der Arbeiterklasse, um die Solidarität möglich zu machen, wie sie die Auseinandersetzung um die Lohnfortzahlung auszeichnet.

Ein aktuelles Beispiel für eine Forderung, die das Potential hat, eine gesellschaftliche Dynamik zu entfalten, ist die Personalbemessung in den Krankenhäusern. Ganz wie die Werftarbeiter bei der Lohnfortzahlung nicht nur für sich kämpften sondern für die Botschaft „Gleichberechtigung von Arbeitern und Angestellten“, geht es bei der Personalbemessung nicht nur um die Gesundheit der Beschäftigten in den Krankenhäusern, sondern um die Losung „Gesundheit darf keine Ware sein“, was sich damit gegen das bestehende System der Fallpauschalen richtet.

Daran haben wirklich alle ein Interesse, die oder deren Angehörige einmal ins Krankenhaus kommen. Wenn es uns gelingt, das deutlich zu machen, können auch die nicht im Gesundheitswesen Beschäftigten einen wichtigen Beitrag leisten und den Kolleginnen und Kollegen den Rücken stärken. Berichte von den Kämpfen um die Lohnfortzahlung wirken heute noch inspirierend. Im ziemlich streikarmen Deutschland ist es notwendig, diesen Teil der Geschichte der Arbeiterbewegung auf Gewerkschaftsveranstaltungen zu vermitteln. Der Jahrestag bietet einen guten Anlass, um am Beispiel der Lohnfortzahlung deutlich zu machen: Kämpfen lohnt sich.

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"Ein Streik, der 114 Tage dauerte", UZ vom 14. Oktober 2016



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