Bundestagsmehrheit setzt Hauptausschuss ein

Ein Präzedenzfall

Von Nina Hager

Der Bundestag sollte eigentlich politisch arbeiten können, auch wenn es noch keine Regierung gibt. Und er sollte kein Anhängsel der Bundesregierung sein. Theoretisch.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte im September in seiner Abschiedsrede im Parlament jedenfalls noch betont: „Hier im Deutschen Bundestag schlägt das Herz der Demokratie – oder es schlägt nicht.“ Und er hatte die Abgeordneten zu mehr Debatten statt Reden und zu mehr Kontrolle der Regierung aufgefordert. „Dass die Regierungsbefragung in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages noch immer zu den Themen stattfindet, die die Regierung vorgibt und nicht das Parlament, ist unter den Mindestansprüchen, die ein selbstbewusstes Parlament für sich gelten lassen muss.“ Doch die, derzeit geschäftsführend im Amt, trifft sich offensichtlich nur noch unregelmäßig, ihre Minister stimmen sich – wie beim überraschenden Glyphosat-Votum von Agrarminister Schmidt (CSU) zur weiteren Zulassung des Gifts in der EU – offensichtlich gar nicht mehr ab. Aber eines klappt: Die geschäftsführende Bundesregierung hat dem Bundestag rechtzeitig ihre Anträge zur Verlängerung der Bundeswehrmandate im Einsatz gegen den IS, in Afghanistan, in Dafur, im Südsudan sowie in Mali vorgelegt. Klare Ablehnung kam nur von der Partei „Die Linke“, vor allem, im Zusammenhang mit dem Einsatz gegen den IS, von Sevim Dagdelen, die nicht nur auf die veränderte Lage in Syrien aufmerksam machte, sondern die Beendigung des Wahnsinns und den sofortigen Rückzug aller Bundeswehreinheiten forderte.

Die Anträge der Regierung wurden zwar auf der 2. und 3. Sitzung des Parlaments am 20. bzw. 21. November noch nicht beschlossen, eine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten zur Verlängerung der Auslandseinsätze auf der nächsten Sitzung des Bundestages, also noch vor Weihnachten ist aber gewiss. Da zudem die nächste Sitzung bereits am 12. Dezember stattfinden wird, kann es zuvor nicht einmal eine umfassende inhaltliche Prüfung und Debatte über die Mandatsverlängerungen geben. Das auch, weil es die sonst zuständigen Fachausschüsse des Bundestages noch gar nicht gibt.

Auf der zweiten Tagung des Parlaments wurde am 21. November stattdessen mit Mehrheit ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen und ein „Hauptausschuss“ eingesetzt, während ein Antrag der Linksfraktion, wie üblich 22 ständige Ausschüsse einzusetzen, bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, keine Mehrheit fand. Ein entsprechender Antrag der Fraktion der Linkspartei zur sofortigen Einsetzung aller Fachausschüsse war bereits auf der konstituierenden Sitzung des Bundestages mit der Begründung abgetan worden, diese müssten ja an die einzelnen Arbeitsbereiche bzw. Ministerien der neuen Regierung angebunden werden.

Das nun eingesetzte 47-köpfige Gremium (CSU/CDU stellen 17, die SPD zehn, die AfD sechs, FDP und die Linkspartei jeweils fünf, die Fraktion der Grünen vier Mitglieder) soll bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse alle parlamentarischen Vorlagen beraten, die ihm vom Plenum überwiesen werden. Den Vorsitz hat Bundestagspräsident Schäuble oder einer seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter – ohne Stimmrecht. Ein solcher Hauptausschuss war erstmals nach der Bundestagswahl 2013 eingesetzt worden, arbeitete damals allerdings nur drei Wochen. Jetzt ist es dagegen völlig ungewiss, wie lange es dauern wird, bis die Fachgremien ihre Arbeit aufnehmen können. In den Ausschüssen findet die Hauptarbeit im Bundestag statt.

Ob, wie von Carsten Schneider, dem SPD-Fraktionsgeschäftsführer versprochen, die Sozialdemokraten sich bald aber auch für die Konstituierung weiterer Ausschüsse einsetzen werden, blieb ungeklärt. Das solle unverzüglich geschehen – „in den nächsten Wochen“, erklärte Schneider in der Debatte. Marco Buschmann (FDP) äußerte sich ähnlich. Die Grünen, 2013 noch gegen die Einsetzung eines Hauptausschusses durch die Unionsparteien und die SPD, weil das Parlament dadurch geschwächt werde, stimmten dieses Mal dafür.

In seiner Rede im Bundestag hatte Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Partei „Die Linke“, am 21. November die vorliegenden Anträge seiner Fraktion, vor allem den zur Einsetzung aller Fachausschüsse, unter anderem wie folgt begründet: „Die derzeitige Situation hat eine konkrete Folge, nämlich, dass wir … eine geschäftsführende Bundesregierung haben, die auf der Regierungsbank versammelt ist, und nach dem Stand der Dinge wird sie dort noch ein wenig länger sitzen. Das ist nun einmal so. Das sind die Verfahren, wie sie durch das Grundgesetz vorgeschrieben sind. Daraus ergibt sich allerdings ein Problem für das Parlament. Wenn eine kommissarische Bundesregierung, wie sie hier sitzt, logischerweise politisch nur eingeschränkt handlungsfähig ist, dann ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament voll und ganz handlungsfähig ist.“

Die Einsetzung eines Hauptausschusses aber bedeutet, dass ein Gremium von 47 Bundestagsabgeordneten die Arbeit des gesamten Bundestages, also von allen 709 Bundestagsabgeordneten erledigen soll. Eine mögliche Sacharbeit ist unter den aktuellen Bedingungen gar nicht möglich. Durch die Einsetzung eines Hauptausschusses wird das Recht von Abgeordneten, in Gremien mitzuarbeiten, eingeschränkt. Entscheidungen werden in den folgenden Wochen nun wahrscheinlich noch schneller durch den Bundestag „durchgewinkt“. Hier wurde vielleicht sogar ein Präzedenzfall geschaffen. Die Notstandsgesetze, die seit 1968 in das Grundgesetz zusätzlich aufgenommen wurden, kennen das politische Instrument des „Gemeinsamen Ausschusses“ als Notparlament. Er soll aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 32 Abgeordneten des Bundestages bestehen, also aus 48 Mitgliedern, eine Größe, die mit dem jetzt installierten Hauptausschuss zufällig gleich ist.

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"Ein Präzedenzfall", UZ vom 1. Dezember 2017



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