Zur Anklage im Dortmunder Polizeimord

Ein Einzelfall?

Nur zwei Prozent der Verdachtsfälle rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland landen vor Gericht. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen fünf der im August 2022 an dem tödlichen Einsatz gegen den 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Lamine Dramé beteiligten Polizeibeamten ist also ein echter Einzelfall.

Dass es dazu gekommen ist, dürfte vor allem dem massiven Druck der Öffentlichkeit geschuldet sein. Mit dem Solidaritätskreis Mouhamed hatte sich in den Tagen nach dem Mord ein Bündnis gebildet, dessen Aktive sich mit vielen früheren rassistischen Polizeimorden in Deutschland auseinandergesetzt hatten. In der himmelschreienden Diskrepanz zwischen dem Polizeieinsatz mit fünf Schüssen aus einer für den Antiterroreinsatz gedachten Maschinenpistole auf einen einsamen Jugendlichen in einer psychischen Ausnahmesituation und Innenminister Reuls Schutzbehauptung, Mouhamed sei mit einem Messer auf die Beamten losgegangen, erkannten sie ein Muster.

Ein erschreckend bekanntes Muster: Weite Teile der nordrhein-westfälischen Landespolitik übten sich in gewohnt unreflektierter Loyalität mit den am Einsatz beteiligten Polizisten. Verlässlich an ihrer Seite das Gros der bürgerlichen Medien, die vor „Vorverurteilung“ warnten, während sie zwei Wochen lang den Namen des Opfers falsch schrieben und dessen familiäre Hintergründe teils frei erfanden.

Der Solidaritätskreis Mouhamed möchte Gerechtigkeit für das Opfer erkämpfen. Die Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder und dessen Komplizen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deren Verurteilung wäre ein zweiter. Gerechtigkeit wäre es hingegen gewesen, wenn die Beamten Mouhamed geholfen hätten, statt ihn mit Kugeln zu zersieben.

Dafür ist es zu spät. Umso wichtiger ist es, dass Rassismus im Polizeiapparat benannt, erforscht und aufgearbeitet wird. Statt der benachbarten Dienststelle muss eine unabhängige Institution Polizeigewalt untersuchen. Einsatzkonzepte müssen reformiert, Polizisten entwaffnet und entlastet werden. Doch dagegen verwahren sich die Innenminister sämtlicher Bundesländer. Kein Einzelfall, sondern Normalität in Deutschland.

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"Ein Einzelfall?", UZ vom 24. Februar 2023



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