Kostenloses Internet für Schüler begünstigt Monopole

Ein bisschen Flatrate

Schon vor der Corona-Pandemie war klar, dass die Ausstattung an den meisten Schulen in Deutschland veraltet ist. Vielerorts kommt der der Overheadprojektor täglich noch zum Einsatz. Computer, falls vorhanden, haben musealen Wert. Während des Lockdowns zeigte sich eine weitere Misere. Zwar hatten im letzten Jahr laut Statistischem Bundesamt 99,4 Prozent der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren und einem Nettoeinkommen unter 2.000 Euro einen Internetanschluss. In fast 20 Prozent dieser Haushalte besitzen die Familien keinen Laptop und in fast der Hälfte kein Tablet. Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Haushalten waren somit oft abgehängt vom Unterricht über das Internet.

Die Bundesregierung plant seit Längerem, die technischen Defizite an Schulen durch den sogenannten „Digitalpakt“ zu verbessern. Passiert ist bisher noch nicht viel. Geht es nach Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU), soll es jetzt richtig losgehen. Geplant ist eine Internet-Flatrate für Schülerinnen und Schüler. Statt einer Ausschreibung, die in solchen Angelegenheiten üblich ist, wandte sich das Bildungsministerium mit inoffiziellen Anfragen direkt an die zwei größten deutschen Internetanbieter, die Deutsche Telekom und Vodafone. Den drittgrößten Netzbetreiber in Deutschland, Telefónica/O2, fragte das Ministerium nicht an. Letztendlich entscheiden aber die Länder beziehungsweise die Kommunen, welchen Anbieter sie wählen. Charlotte Pekel von „netzpolitik.org“ sieht darin eine Vorteilnahme für die beiden Marktführer, denen das Ministerium mit ihren Anfragen einen „Vorsprung eingeräumt“ hat.

Das Angebot der Deutschen Telekom sieht so aus, dass Schulen und Schulträger Internet mit unbegrenztem Datenvolumen für 10 Euro pro Monat erhalten – aber nur für ausgewählte Bildungsinhalte, die die Schulen beziehungsweise Schulträger zuvor bestimmen sollen. Vodafone arbeite laut „netzpolitik.org“ an einem ähnlichen Angebot. Die vormalige Piratenpartei- und jetzige parteilose EU-Abgeordnete Julia Reda bemängelt, dass mit diesen Angeboten gegen das „Prinzip der Netzneutralität“ verstoßen werde. Dieses besagt, dass Netzbetreiber alle Inhalte gleich behandeln und den Zugang dazu sicherstellen müssen. Auch wenn die Schulträger die Anbieter anweisen würden, welche Seiten sie zulassen dürfen und welche nicht, würde das gegen die EU-Richtlinien zur Netzneutralität verstoßen, so Reda. Anbieter dürfen den Datenverkehr nur auf gesetzliche Anweisung überwachen. Dass der Tarif nur eingeschränkten Internet-Zugang bietet, geht nicht auf die Anfrage der Bildungsministerin zurück, jedoch obliege „die konkrete Ausgestaltung der Angebote den Anbietern“, so das Bildungsministerium.

Das Bildungsministerium möchte, nachdem es die Deutsche Telekom und Vodafone begünstigt hat, jetzt mit allen großen Anbietern Gespräche führen. Zudem haben die Bundesländer die Möglichkeit, selber Angebote einzuholen, damit „die Vielfalt des Bildungsföderalismus“ sich widerspiegelt, so das Bildungsministerium. Bis jetzt sind die Länder uneins, ob sie überhaupt eine Flatrate für Schülerinnen und Schüler haben wollen. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg befürchtet zum Beispiel „nicht unerhebliche strukturelle Kosten“.

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"Ein bisschen Flatrate", UZ vom 18. September 2020



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