Eilantrag abgelehnt

Am vergangenen Freitag hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Eilantrag gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) abgelehnt. Damit bleibt das Verbot vorerst bestehen. „Das ist ein Rückschlag, aber das Hauptsacheverfahren läuft in jedem Fall weiter. Das Gericht hat in dieser Entscheidung nur ‚summarisch‘ geprüft, ob das Verbot des NRW-Innenministeriums rechtmäßig sein könnte. Die Kläger prüfen rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des OVG“, so das Komitee gegen das Verbot von PSDU in einer Presseerklärung.

Anfang der Woche solidarisierte sich die DKP Duisburg mit den Klägern gegen das Verbot: „Organisieren von Protesten gegen das Töten, die Vertreibung und das Zerstören der Lebensgrundlagen der Palästinenser ist kein Antisemitismus! Das Organisieren von Protesten gegen die israelische Kriegsführung ist kein Verbrechen gegen die Völkerverständigung! Das Verbot der Palästina Solidarität Duisburg ist ein Skandal und soll Proteste, die die Kriegsführung Israels anprangern, einschüchtern und kriminalisieren. Jede Solidarität mit den Palästinensern soll zum Schweigen gebracht werden! Wir fordern die sofortige Aufhebung des Verbotes von PSDU! Wir werden nicht schweigen!“

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"Eilantrag abgelehnt", UZ vom 22. November 2024



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