Eigenwirtschaftliches Verkehrschaos

Kommunalpolitische Kolumne von Vincent Cziesla • Die EU bevorzugt die Privatwirtschaft im Öffentlichen Nahverkehr

Mehr als 130000 Menschen arbeiten in den deutschen Nahverkehrsbetrieben. Eigentlich müssten ihre Jobs sicher und gut bezahlt sein. In einer vernunftgeleiteten, an den Bedürfnissen der Menschen und am Erhalt ihrer Lebensgrundlagen orientierten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung würde man den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern und ausbauen, wo es nur geht. Man würde erkennen, dass die zentralen Verkehrsprobleme unserer Zeit, vom „Verkehrsinfarkt“ über die Feinstaubbelastung bis hin zum CO2-Ausstoß, durch ein attraktives und öffentliches Mobilitätsangebot wirksam bekämpft werden könnten. Der ÖPNV wäre ein selbstverständlicher und unantastbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, demokratisch beherrscht und auf das Gemeinwohl ausgerichtet.

Doch in einer solchen Gesellschaft leben wir nicht. Wir leben in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU). In Brüssel trifft die neoliberale Agenda der EU-Konstrukteure auf das imperialistische Großmachtstreben der wirtschaftlich stärksten Mitgliedstaaten. Daher gelten dort staatliche Versorgungsleistungen von vorneherein als „unfaire Investitionshindernisse“. Zum Zwecke der Geldvermehrung werden öffentliche Strukturen zerschlagen und privatisiert, wird über Austeritätspolitik und Sanktionsmechanismen der große Ausverkauf vorangetrieben. Wo wirtschaftlicher Druck allein nicht reicht, kann mithilfe des EU-Rechts nachgeholfen werden. Zum Beispiel mit der Verordnung „Nr. 1370/2007“ über öffentliche Personenverkehrsdienste, die im Jahr 2009 in Kraft trat und vier Jahre später ins deutsche Personenbeförderungsgesetz einfloss.

Seit dem Jahr 2013 gilt deshalb in Deutschland der Grundsatz des „Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre“. Diese Vorschrift zwingt die Kommunen dazu, ihren ÖPNV an private Unternehmen zu vergeben, wenn diese behaupten, den Verkehr zukünftig ohne öffentliche Zuschüsse gewährleisten zu können. Dabei ist es mit der behaupteten „Eigenwirtschaftlichkeit“ oft nicht weit her: Auch die Privaten müssen mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden, um die Erfüllung wichtiger Aufgaben (zum Beispiel den Schülerverkehr) abzusichern. Profiteure dieser erzwungenen Privatisierungen sind die großen Verkehrskonzerne. Sie können sich in die kommunalen Vergabeverfahren drängen und dabei Sozialstandards und Tariftreue ignorieren. Den ausgebooteten kommunalen Verkehrsgesellschaften bleibt in solchen Fällen nur noch die Abwicklung. Für ihre Beschäftigten gibt es kein Recht auf eine Übernahme durch den privaten Verkehrsbetrieb und wenn sie übernommen werden, dann oft zu deutlich schlechteren Bedingungen. Die Kommunen selbst werden zu Zaungästen im eigenen Hoheitsgebiet. Ihre politische Einflussnahme beschränkt sich im Wesentlichen auf das Erstellen von Nahverkehrsplänen, die sie im Zweifelsfall jedoch nicht durchsetzen können, da es an schnellen und wirksamen Sanktionsmechanismen den privaten Verkehrsgesellschaften gegenüber fehlt.

Im offiziellen EU-Sprech soll mit der „Öffnung des Verkehrsmarktes“ ein „regulierter Wettbewerb“ mit „diskriminierungsfreien“ und „fairen“ Vergabeverfahren entstehen. Das heißt: Der ÖPNV wird der demokratischen Selbstverwaltung entrissen. Politische Steuerung wird durch Marktmechanismen ersetzt. Lange erkämpfte soziale Absicherungen und Standards werden ausgehebelt, die Löhne deutlich gedrückt. Noch nicht einmal das schwache Versprechen eines „regulierten Marktes“ wird eingehalten. So heißt es in der genannten EU-Verordnung: „Personenverkehrsmärkte, die dereguliert sind […] sollten ihre Merkmale und ihre Funktionsweise beibehalten dürfen.“ Die EU-Politik wirkt nur in eine Richtung: Liberalisierung und Deregulierung.

Viele Kommunen wehren sich so gut sie können, sofern sie aufgrund ihrer miserablen wirtschaftlichen Lage nicht schon selbst auf Privatisierungen gesetzt haben. Auch die Gewerkschaften machen Druck. Eine Bundesratsinitiative zur Einbindung von Sozialstandards und Tariftreueregelungen in das Personenbeförderungsgesetz liegt seit dem Jahr 2017 auf Eis. Die Bundesregierung wird sich irgendwann damit beschäftigen, so sagt sie. Das wäre wünschenswert, aber zu kurz gegriffen. „Die EU hat die Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Gütern dem Zwang zum Profitmachen unterworfen“, heißt es im Programm der DKP zur EU-Wahl. Damit ist alles gesagt. Für das Grundproblem der erzwungenen Privatisierungen gibt es innerhalb der EU keine nationalen Lösungen mehr.

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"Eigenwirtschaftliches Verkehrschaos", UZ vom 5. April 2019



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