EGB positioniert sich zu TiSA

Die Delegierten des 13. Kongresses des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), dem auch der DGB angehört, haben eine Resolution zum geplanten internationalen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen („Trade in Services Agreement“, TiSA) beschlossen. Darin heißt es:

„Seit 2013 verhandelt die EU das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) plurilateral mit 23 anderen WTO-Mitgliedern. Zweck der Verhandlungen ist die weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen durch ein internationales Abkommen, das weit über die derzeitigen Bestimmungen des allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgeht. Nach den Zielen des EU-Verhandlungsmandats soll dieses Abkommen „umfassend und ehrgeizig“ sein, „grundsätzlich für alle Sektoren und Erbringungsarten gelten“ und „den autonomen Liberalisierungsgrad der Vertragsparteien generell bindend gestalten“. Allerdings finden diese Verhandlungen absolut geheim und hinter geschlossenen Türen statt.

Anfang Juni und Juli 2015 hat WikiLeaks jedoch die bisher umfassendste Zusammenstellung geheimer TiSA-Verhandlungsunterlagen veröffentlicht und damit zum ersten Mal den vollen Umfang des geplanten Abkommens offengelegt. Die zugespielten Unterlagen enthielten den Kerntext dieses neuen Abkommens und mehrere Anlagen über innerstaatliche Regelung, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und spezielle Sektoren wie Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen. Aus einer ersten Analyse dieser Texte geht eindeutig hervor, dass TiSA erhebliche negative Folgen für die Arbeits- und Lebensbedingungen großer Teile der Bevölkerung einschließlich der ArbeitnehmerInnen in Europa haben könnte.“

Der EGB-Kongress fordert „nachdrücklich die Berücksichtigung folgender Aspekte“ in den TiSA-Verhandlungen:

„Die Verhandlungen dürfen nicht im Geheimen stattfinden. (…)

Es muss mit allen Mitteln versucht werden, öffentliche Dienste zu schützen. (…) Öffentliche Dienste wie die Gesundheitsversorgung, Sozialdienste, Bildung, Wasser- und Abwasserwirtschaft müssen deshalb aus dem Geltungsumfang aller Handelsabkommen ausgeschlossen werden (…).

Unter keinen Umständen sollten Regulierungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, wenn dies zur Absenkung von nationalen Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards führt. (…)

Die Einführung einer zeitlich befristeten Freizügigkeit für ausländische Arbeitskräfte darf auf keinen Fall die Möglichkeit eröffnen, die Arbeits- und Sozialrechte und die Tarifvereinbarungen im Aufnahmeland zu unterlaufen; die Pflicht einer vorherigen Arbeitsmarktprüfung ist beizubehalten. (…)

Alle in TiSA vorgesehenen Streitschlichtungsverfahren (…) dürfen insbesondere privaten Investoren nicht das Privileg einräumen, demokratisch beschlossene Politik anzufechten, ohne dass gleichzeitig starke Sozialklauseln vorhanden sind, mit denen ein Verstoß gegen internationale Arbeitsnormen effektiv bestraft werden kann.

Falls TiSA diesen Forderungen nicht entspricht, fordert der EGB die Ablehnung dieses Abkommens.“

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"EGB positioniert sich zu TiSA", UZ vom 9. Oktober 2015



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