Nicht nur Bauarbeiter müssen ihren Job im Sommer bei sehr hohen Temperaturen und oft auch unter freiem Himmel erledigen. Der Dülmener DGB-Kreisvorsitzende Ortwin Bickhove-Swiderski weist deshalb darauf hin, dass Durstlöschen „Chefsache“ sei. Denn: „In der Arbeitsstättenverordnung ist klar festgelegt, dass der Arbeitgeber alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung stellen muss.“
Ideal seien kostenfrei zu benutzende Wasserspender, freies Mineralwasser oder Tee. Auch das Aufstellen von kostenpflichtigen Getränkeautomaten komme in Frage. Gerade für die Beschäftigten auf dem Bau sei es wichtig, reichlich Flüssigkeit zu trinken. Mindestens drei bis fünf Liter werden bei schwerer Hitzearbeit gebraucht, so der DGB-Kreisvorsitzende.
Wichtig sei auch, die Hitzebelastung so gering wie möglich zu halten; dafür könnten viele Arbeiten in die Morgenstunden verlegt werden. Dies gelte nicht nur für die Beschäftigten am Bau. Die Betriebs- und Personalräte seien verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten, so Bickhove-Swiderski.