Arbeitszeitgesetz: Union und SPD für Abschaffung des Tageslimits

Drüberstunden

Zwölf Stunden am Stück arbeiten. Glaubt man den Berichten über die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD, dann ist das kein Problem. Unternehmerverbände fordern bereits seit längerem ein Schleifen des Arbeitszeitgesetzes. Weg vom lästigen Tageslimit, das derzeit schon bei zehn Stunden liegt, hin zu einer maximalen Wochenarbeitszeit. Jetzt scheinen die Koalitionäre in spe zu liefern. Entsprechend groß ist die Begeisterung auf der Kapitalseite.

Sandra Warden, Geschäftsführerin des Gastroverbandes DEHOGA, freut sich. Hotels, Restaurants, Caterer und ihre Beschäftigten bekämen flexiblere Möglichkeiten, die Arbeitszeiten zu vereinbaren. Und der Arbeitgeberverband Pflege verweist auf die „positiven Erfahrungen“ während der Corona-Pandemie. Damals wurde der Paragraf 14 Absatz 4 des Arbeitsschutzgesetzes geändert. Dadurch wurde es möglich, die Arbeitszeit für Beschäftigte in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ mit Notverordnungen auf bis zu zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche auszudehnen und die Ruhezeiten zwischen Feierabend und dem nächsten Schichtbeginn auf nur noch neun Stunden zu verkürzen.

In diese Kerbe schlägt auch René Glaser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen: „Aktuell haben wir eine sehr starre Regelung zur täglichen Höchstarbeitszeit, die aus unserer Sicht den Anforderungen der digitalisierten und auch der vernetzten Arbeitswelt immer weniger gerecht wird.“ Dabei unterschlägt der Verbandsfunktionär jedoch, dass die Arbeitszeiten in Deutschland aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen und tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten schon jetzt ein enorm hohes Maß an Flexibilität aufweisen.

Dies hält einen Teil der Betriebe nicht davon ab, die bestehenden gesetzlichen Ruhezeiten zu unterlaufen, kritisiert Daniel Ulber, Professor an der Universität Trier. Wenn jetzt das Limit von zehn Stunden am Tag falle, bestehe die Gefahr, dass Beschäftigte übermäßig viel arbeiten müssten, befürchtet der Arbeitsrechtsexperte.

Eine Analyse, die sich mit den Ergebnissen im Jahresbericht 2019 des „DGB-Index Gute Arbeit“ deckt. Schon damals arbeitete jeder vierte Beschäftigte in einem Zustand systematischer Überlastung. Grund dafür ist ein zu hohes Arbeitspensum, das in der dafür vorgesehenen Zeit nicht zu bewältigen ist. Auch heute sind Überstunden für 44 Prozent der Beschäftigten an der Tagesordnung. 20 Prozent der Befragten arbeiten durchschnittlich eine bis fünf Stunden pro Woche länger als vertraglich vereinbart, weitere 24 Prozent machen mehr als fünf Überstunden. Bei 10,1 Prozent der Vollzeitbeschäftigten beträgt die Arbeitszeit samt Überstunden mehr als 48 Stunden pro Woche, so der aktuelle „DGB-Index“.

Vor diesem Hintergrund verweisen sowohl DGB als auch IG Metall auf gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, wonach bei langen Arbeitszeiten über acht Stunden die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit deutlich sinkt und das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund von Verausgabung und Erschöpfung zunimmt. Das Unfallrisiko steige ab der neunten Stunde exponentiell an, so die Gewerkschaften.

Daher verwundert es nicht, dass in einer Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine große Mehrheit der Beschäftigten deutlich den Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung deutlich macht. Und in der IG-Metall-Beschäftigtenumfrage von 2023 sprachen sich 96 Prozent der Befragten für mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit der Arbeitszeit sowie für mehr Selbstbestimmung über die eigene Arbeitszeit innerhalb der geltenden Grenzen aus.

Dies alles macht deutlich, dass in der Frage der Arbeitszeit tatsächlich dringender politischer Handlungsbedarf besteht. Dieser besteht allerdings nicht darin, das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen und immer längere Tages- und Wochenarbeitszeiten im Inte­resse der Unternehmer zuzulassen. Vielmehr bedarf es wirksamer Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze sowie einer verbindlich geregelten Arbeitszeiterfassung, um ausufernde Arbeitszeiten und zunehmende Arbeitsintensität einzudämmen.

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"Drüberstunden", UZ vom 4. April 2025



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