Es wird der Eindruck vermittelt, ich sei der Ansicht, die VVN-BdA sei dann verfassungsfeindlich, wenn sie antikapitalistisch agiere.
Dies ist jedoch selbstverständlich nicht meine, sondern die Position des Bayerischen Verfassungsschutzes. Diese könnte mir völlig egal sein, wenn sie nicht zur Grundlage der Arbeit des VS in allen Bundesländern gemacht worden wäre. Das kam zum Ausdruck im Prozess Silvia Gingold vs. Land Hessen. Neuerdings gehen die Finanzämter des Landes NRW gegen die VVN-BdA vor, indem sie ihr den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit androhen.
Damit kommen sie den Forderungen des Landesinnenministers Herbert Reul (CDU) nach, der Antikapitalismus als verfassungsfeindlich dargestellt hat, – ganz im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Übrigens agieren die NRW-Finanzämter ganz konzertiert, indem sie ihre Drohung nur damit begründen, dass die VVN-BdA in Bayern im VS-Bericht stehe. Im NRW-VS-Bericht steht sie nicht.