Dreiecksverbot

Bundesinnenministerin Nancy Fae­ser (SPD) betrachtet „das auf der Spitze stehende rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas“. Diese Einschätzung zitierte die „Welt“ aus einem Rundschreiben des Ministeriums an die Bundesländer. Demnach seien die öffentliche Verbreitung des roten Dreiecks oder sein Zeigen – beispielsweise auf Demonstrationen – strafbar. Auch die Bilder von Repräsentanten der Hamas dürfen demnach nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Das Innenministerium beruft sich in seiner Bewertung auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuches („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“).

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"Dreiecksverbot", UZ vom 15. November 2024



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