Anhörung zur „nachgelagerten Besteuerung“ von Renten

Doppelbesteuerung nicht ausgeschlossen

Niedrige Renten für Millionen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, die Blockadehaltung der Union im Zusammenhang mit der Grundrente, die immer noch nicht erfolgte Angleichung des Ost- an das Westrentenniveau, anhaltende Ungerechtigkeiten und auch Diskriminierungen durch die „Überleitung“ der DDR-Altersversorgungen in bundesdeutsches Recht: Das sind nicht die einzigen Sorgen, die hierzulande derzeit Ältere haben. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner, auch mit „Durchschnittsrenten“, wurden in den letzten Jahren steuerpflichtig. Die Verunsicherung ist groß: Warum muss ich – ich habe mein ganzes Arbeitsleben lang Beiträge für die Rentenkasse geleistet – nach Abzug von Freibeträgen und Ähnlichem eventuell doch noch Steuern auf die Rente zahlen? Ist das nicht eine Doppelbesteuerung? Am 6. Juni 2019 debattierte der Bundestag über dieses Thema, in der vorigen Woche fand dazu im Finanzausschuss des Parlaments eine öffentliche Anhörung statt, bei der Sachverständige aus Justiz, der Rentenversicherung, des Bundes der Steuerzahler und Sozialverbänden und aus der GEW gehört wurden.

Grund für die zunehmende Besteuerung ist die von der damaligen Schröder-Fischer-Regierung im Jahr 2004 beschlossene Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Renten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 geurteilt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sei. Die Bundesregierung folgte dem Urteil. Ab 2005 wurden dann die Rentenbeiträge der abhängig Beschäftigten schrittweise von der Steuer freigestellt, im Gegenzug stieg Jahr für Jahr statt dessen der Anteil an der Rente, der besteuert wird. Bis 2025 sollen die Steuern auf die Rentenbeiträge, die während des Arbeitslebens zu zahlen sind, komplett abgeschafft sein. Wer 2040 in Rente geht, muss dann auf die gesamte Rente Steuern zahlen. Nicht ausgeschlossen ist, dass es – vor allem nach 2025 – teilweise zu Doppelbesteuerungen kommt. Die aber wären verfassungswidrig.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hatten die Fraktionen der Linkspartei, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD unterschiedliche Anträge eingebracht und verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Während die Bündnisgrünen auf eine verbesserte Information der Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenversicherung und das Finanzamt über eine mögliche Steuerpflicht setzen und durch mehr Information und Kommunikation unter Umständen Steuernachzahlungen für mehrere Jahre vermeiden, auf Härtefallregelungen und vereinfachte Steuererklärungen setzen wollen, will die AfD nur ein neues Gesetz. Im Antrag der Fraktion der Linkspartei wird dagegen in diesem Zusammenhang vor allem auf die soziale Frage verwiesen. Dort heißt es: „Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen ab dem zweiten Halbjahr 2018 Neurentnerinnen und -rentner auf gesetzliche Renten Einkommensteuer zahlen, wenn sie monatlich mehr als 1.170 Euro brutto Rente beziehen und keine weiteren Einkommen haben. Nimmt man die aktuell in der EU gültige Armutsschwelle von 1.096 Euro netto pro Monat (mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 1.231 Euro brutto pro Monat) als Maßstab, so werden erstmals auch alleinlebende Neurentnerinnen und -rentner mit einer Rente unterhalb der Armutsschwelle steuerpflichtig.“ Niedrige und „Durchschnittsrenten“ dürften, so Matthias Birkwald („Die Linke“) am 6. Juni 2019 im Bundestag, also schon einmal gar nicht besteuert werden. Im Antrag der Linkspartei wird deshalb unter anderem gefordert, den steuerlichen Grundfreibetrag mindestens auf 12.600 Euro anzuheben, den Prozentsatz für den steuerlichen Rentenfreibetrag ab 2020 um nur 0,4 Prozentpunkte jährlich abzuschmelzen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und „analog zur verringerten Abschmelzung des Rentenfreibetrags die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags (Freibetrag auf aktive Einkünfte ab Vollendung des 64. Lebensjahrs) entsprechend zu verringern“. Das Rentenniveau sei schrittweise auf 53 Prozent anzuheben, der individuelle Freibetrag auf Grund der außergewöhnlichen Rentenerhöhungen bei Bestandsrentnerinnen und -rentnern neu zu berechnen und anzuheben. Mit diesen und ähnlichen Forderungen steht „Die Linke“ im Bundestag allerdings allein.

Einigkeit herrschte bei der Anhörung dagegen darüber, dass das Risiko der Doppelbesteuerung nach 2025 zunehme. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen gibt es sie schon heute. Erste Fälle, hieß es im Bericht über die Anhörung, liegen inzwischen beim Bundesfinanzhof. Dabei müsse bislang allein der Steuerpflichtige vor Gericht beweisen, dass er unzulässig besteuert wird. Doch schon die nachgelagerte Besteuerung überfordere viele Rentner.

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"Doppelbesteuerung nicht ausgeschlossen", UZ vom 7. Februar 2020



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