DKP: Schluss mit der politischen Justiz!

Am 27. Juli ging nach über vier Jahren vor dem Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts das Strafverfahren gegen zehn Unterstützer der TKP/ML zu Ende. Insgesamt wurden 483 Monate Haft verhängt.

Die Verurteilung erfolgte keineswegs wegen Begehung oder Vorbereitung von Gewalttaten. Es ging um die Verteilung von Flugblättern, Spendensammlung, Veranstaltungen und Zusammenkünfte für eine Partei, die zudem nur in der Türkei verboten ist.

Die deutsche Justiz betreibt mit diesem Urteil Auftragsarbeit im Sinne der Erdoğan-Regierung, die gegen politische Gegner von links mit Unterdrückungsmaßnahmen aller Art vorgeht. Genau einem solchen Zweck dient der Paragraf 129 b des Strafgesetzbuchs, der die Grundlage dafür bildet aufgrund von Informationen ausländischer Geheimdienste missliebige politische Aktivisten zu verurteilen und der nicht zum ersten Mal zu Verurteilungen linker Aktivisten geführt hat.

Wir fordern die Freilassung der verurteilten Aktivisten der TKP/ML und aller politischen Gefangenen! Weg mit dem § 129 b!

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